Einbürgerungsreform: Zurück zur Basis – Koalition plant Änderungen
Die neu verhandelte Einbürgerungsregelung, die unter der Leitung der Ampelkoalition eingeführt wurde, steht vor einer erneuten Überprüfung. CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die Möglichkeiten zur beschleunigten Einbürgerung aufzugeben.
Diese Reform, die seit dem 27. Juni 2024 durch die SPD, Grünen und FDP umgesetzt wurde, hatte es besonders gut integrierten Zuwanderern ermöglicht, bereits nach drei Jahren einen Einbürgerungsantrag zu stellen, sofern sie sich durch hervorragende Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Erfolge oder ehrenamtliches Engagement auszeichneten. Die sogenannten "Turbo-Einbürgerungen", die innerhalb der Union umstritten sind, werden somit möglicherweise bald der Vergangenheit angehören.
Doch aufgegeben wird nicht alles: Die generelle Wartefrist für die Einbürgerung bleibt immerhin reduziert – von ursprünglich acht auf nun fünf Jahre. Ebenso wird an der Möglichkeit zur Doppelstaatsbürgerschaft festgehalten, was weiterhin eine wesentliche Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht darstellt.
Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussion – der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für Doppelstaater in bestimmten Fällen – wurde gänzlich fallen gelassen. Ursprünglich in den Sondierungsgesprächen vorgeschlagen, hätte diese Änderung Extremisten, Antisemiten und Terrorunterstützern treffen können.
Jedoch stießen diese Überlegungen auf heftigen Widerstand seitens der Migrantenverbände und führten zu der Einschätzung, dass solche Maßnahmen zu einer "Staatsbürgerschaft auf Probe" führen könnten. Letztlich üben die Verhandler nun mehr Zurückhaltung und prüfen lediglich Möglichkeiten zur Ausweisung für Extremisten.
Betroffen wären hiervon jedoch ausschließlich ausländische Staatsbürger, nicht Deutsche. Diese Diskussionen wurden insbesondere vor dem Hintergrund kürzlich stattgefundener Demonstrationen geführt, bei denen islamistische Teilnehmer die Vorzüge eines Kalifats lobten.

