Ehrenamt: Das ändert sich jetzt für freiwillige Helfer
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Neuerungen im Ehrenamt

01. Dezember 2025, 09:18 Uhr · Quelle: LifePR
Ab 2026 verbessert der Zukunftspakt Ehrenamt die Bedingungen für Freiwillige mit höheren Pauschalen. Erfahren Sie mehr über steuerliche Anpassungen und Haftungsschutz.

Düsseldorf, 01.12.2025 (lifePR) - Knapp17 MillionenMenschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich und setzen sich damit freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl ein. Dabei sind die Ehrenamtlichen vor allem inSportvereinen, kirchlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen tätig. Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember blickt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einmal mit der juristischen Brille auf dieses hehre Amt und erklärt, welche Änderungen für 2026 beschlossen wurden.

Der „Zukunftspakt Ehrenamt“ soll die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und bürokratische Hürden abbauen. Was bedeutet das konkret fürs Ehrenamt?
Tobias Klingelhöfer:
Dieses Zukunftspaket wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und die Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die wohl wichtigsten Änderungen sind die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch gemeinnützige Vereine profitieren – unter anderem von höheren Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten.

Was muss man zur Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wissen?
Tobias Klingelhöfer:
Die Übungsleiterpauschale erfasst neben dem Aufwand auch Zahlungen für Verdienstausfall und Zeitverlust. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt werden. Wie z. B. Sporttrainer, Chorleiter oder Jugendgruppenleiter. Das Ehrenamt darf zudem nicht mehr als ein Drittel der Zeit ausmachen, die für einen vergleichbaren Hauptberuf aufgewendet wird.

Eine andere Form der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist die Ehrenamtspauschale. Diese kann man mit der Übungsleiterpauschale kombinieren, wenn man zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten – z. B. als Chorleiter und als Trainer im Sportverein – ausübt. Auch hier muss es sich um eine echte Nebentätigkeit handeln.

Wie ist man im Einsatz für andere geschützt, beispielsweise bei einem Unfall?
Tobias Klingelhöfer:
Wer im Zuge seines freiwilligen Engagements einen Unfall erleidet, erhält in der Regel Leistungen von der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallkasse, wie z. B. Verletztengeld, eine Haushaltshilfe oder Geld für Reha-Maßnahmen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht beispielsweise für das Engagement in Kirchen, Hilfsorganisationen, dem Rettungswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Auch wer in Verbänden ehrenamtlich tätig ist, ist gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder der Kirche stattfindet. Viele Menschen sind also im Ehrenamt automatisch versichert, aber nicht alle.

Wer haftet, wenn etwas schief geht?
Tobias Klingelhöfer:
Wer während der unentgeltlichen Arbeit etwas kaputt macht oder jemanden aus Versehen verletzt, muss in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Die Versicherung des Trägers, für den man tätig ist, haftet. Viele Vereine und Wohlfahrtsorganisationen haben für ihre ehrenamtlichen Helfer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt. Ehrenamtliche Bürgermeister oder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr etwa übernehmen hoheitliche Aufgaben und sind deshalb in der Regel über die kommunale Haftpflichtversicherung abgesichert. Am besten versorgt sind Ehrenamtler aber mit einer privaten Haftpflichtversicherung.

Wie findet man das passende Ehrenamt?
Tobias Klingelhöfer:
Ob im Sport, in Schulen, im Umwelt- oder Tierschutz, bei Nachbarn, in der Politik oder im Rettungsdienst – wenn man sich freiwillig engagieren möchte, findet man bestimmt etwas Passendes in der Nähe. Anregungen gibt es beispielsweise auf derEhrenamtsseitedes Bundesinnenministeriums mit ihren Ehrenamts-Portalen und Angeboten der Bundesländer.

Was ist die Ehrenamtskarte und wer bekommt sie?
Tobias Klingelhöfer:
Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön und belohnt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement. Als Richtwert gilt ein Engagement von rund 20 Stunden im Monat bzw. 240 Stunden im Jahr. Mit der Karte erhalten Ehrenamtler oft ermäßigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern und Museen. Die Bundesländer handhaben die Vergabe und die Bedingungen dafür aber sehr unterschiedlich. Am besten erkundigt man sich bei seiner Kommune oder Stadt. In der Regel sind Ehrenamtskarten befristet und müssen regelmäßig neu beantragt werden.

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Verbraucher & Recht / Ehrenamt / Steueränderungen / Freiwilliges Engagement / Unfallschutz
[lifepr.de] · 01.12.2025 · 09:18 Uhr
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