Ehepaar nach vorgetäuschtem Tod erneut vor Gericht

Prozesse
Ein Ehepaar täuscht den Tod des Mannes vor, um Geld aus 14 Lebens- und Unfallversicherungen zu kassieren. Obwohl bereits ein Urteil gesprochen wurde, müssen sich beide erneut vor Gericht verantworten.
Foto: Christian Charisius/dpa
Für den neu aufgerollten Prozess im Kieler Landgericht sind zehn Termine angesetzt.

Kiel (dpa) - Der vorgetäuschte Tod eines Mannes in der Ostsee wird am Freitag erneut vor dem Landgericht in Kiel aufgerollt: Drei Jahre nach dem Urteil wegen versuchten Versicherungsbetruges müssen sich der quicklebendige Mann und seine Frau jetzt noch einmal vor Gericht verantworten.

Das Ehepaar hatte versucht, durch den angeblichen Tod des Mannes insgesamt 14 Versicherungsverträge zu Geld zu machen. Nur in einem Fall gab es eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen, in 13 weiteren Fällen hingegen nicht. Diese Freisprüche wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) beanstandet, die Fälle sollen nun im Prozess neu verhandelt werden.

Die Polizei schöpft früh Verdacht

Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Dafür wurde damals extra ein Motorboot beschafft, das auf der Ostsee sank. Die Ehefrau meldete drei Tage später ihren Mann als vermisst, doch die Polizei schöpfte früh Verdacht. Ein Gutachter stellte Manipulationen am Boot fest, zudem gaben sich die Versicherungen nicht mit einer einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden, sondern forderten eine Sterbeurkunde.

Statt in der Ostsee untergegangen zu sein, hatte sich der Mann monatelang in Hamburg und auch bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt. Zur Auszahlung der Gelder aus den 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.

Freispruch in 13 Fällen

2021 hatte das Landgericht den heute 56-Jährigen und seine gleichaltrige Frau wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Bei dieser Verurteilung wurde das Ehepaar aber nur in einem von insgesamt 14 angeklagten Fällen von Versicherungsbetrug schuldig gesprochen.

In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen wurden die Angeklagten freigesprochen, denn sie hätten hier ohne weitere Schritte wie die Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.

Diese Freisprüche hob der BGH in Leipzig auf. Er beanstandete, dass das Gericht nicht geprüft habe, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hätten. Das Urteil für den neu aufgerollten Prozess soll voraussichtlich am 8. März fallen.

Kriminalität / Prozesse / Versicherungsbetrug / BGH / Gericht / Schleswig-Holstein / Niedersachsen / Hamburg / Deutschland
01.03.2024 · 14:31 Uhr
[4 Kommentare]
 
Mutmaßliche Anschlagsserie gegen Zeugen Jehovas
Premstätten (dpa) - Österreichs Staatsschutz ermittelt zu einer Serie von Explosionen im Umfeld […] (00)
Societe Generale-Aktie springt: Gewinn übertrifft Erwartungen
Die Aktien der Societe Generale verzeichneten am Freitag einen Anstieg, nachdem die […] (00)
Apple erzielt Allzeit-Umsatzrekord bei Dienstleistungen im zweiten Quartal 2024
Am gestrigen Donnerstag veröffentlichte Apple die Finanzergebnisse für das zweite […] (00)
Im Herzen von Berlin: Nagelsmann benennt EM-Kader am 16. Mai
Berlin (dpa) - Zwei Tage vor dem letzten Bundesliga-Spieltag wissen auch Mats Hummels und Leon […] (02)
Alec Baldwin: Er beschimpfte Paul McCartney
(BANG) - Alec Baldwin hat zugegeben, dass er Sir Paul McCartney einmal ein „A-Loch“ genannt […] (00)
Prime Video bestellt bei Tomorrow Studios «The Better Sister»
Prime Video gab bekannt, dass die Serie The Better Sister bei Tomorrow Studios bestellt wurde. In der […] (00)
 
 
Suchbegriff