Kiel (dpa) - Der vorgetäuschte Tod eines Mannes in der Ostsee wird am Freitag erneut vor dem Landgericht in Kiel aufgerollt: Drei Jahre nach dem Urteil wegen versuchten Versicherungsbetruges müssen sich der quicklebendige Mann und seine Frau jetzt noch einmal vor Gericht verantworten. Das Ehepaar […] mehr

Kommentare

4Mehlwurmle01. März 2024
Ab in den Knast, Bewährung ist da viel zu lasch.
3mistkaefer01. März 2024
Ein Vermißter wird frühestens nach fünf Jahren für tot erklärt, dann gibt es die begehrte Urkunde.
2truck67601. März 2024
@1 Genau, denn allein der Versuch ist schon strafbar! Also: Gut, dass die entsprechenden Freisprüche aufgehoben wurden.
1Polarlichter01. März 2024
Unglaublich... "In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen wurden die Angeklagten freigesprochen, denn sie hätten hier ohne weitere Schritte wie die Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht." Gut, dass das Urteil aufgehoben wurde.