Dispokredit – wie man seine Zahlungsfähigkeit bewahrt
Die meisten von uns nehmen nicht aus freien Stücken einen Dispositionskredit auf. Mit diesem Begriff ist die von Banken gewährte, jedoch begrenzte Überziehungsmöglichkeit auf dem Girokonto für Zwecke des unbaren Zahlungsverkehrs gemeint. Wenn das jeweilige Kreditinstitut diesen Dispokredit plötzlich kündigt, geraten die meisten Bankkunden in erstere finanzielle Schwierigkeiten. Wie kann man im Ernstfall die eigene Zahlungsfähigkeit erhalten?
Wann werden die Dispokredite gesperrt?
Über den Dispokredit oder Kleinkredit kann man sich in den Weiten des World Wide Webs ganz leicht informieren. Kündigt eine Bank den Dispokredit, sucht man allerdings meist vergeblich nach Hilfe. Banken behalten sich diese Maßnahme vor, wenn einer ihrer Kunden zum Beispiel regelmäßig den gewährten Kreditrahmen überschreitet und die Differenz nicht ausgleicht oder wenn der Bank negative SCHUFA-Einträge bekannt werden. Meist sichern sich die Banken in ihren Geschäftsbedingungen in dieser Hinsicht ab. Doch was kann man in einem solchen Fall tun?
Das klärende Gespräch
Wie oben bereits erörtert, stellt ein plötzlich gesperrter Dispokredit für die meisten Bankkunden ein erstes Problem dar. Wird einem der Geldhahn abgedreht, können wichtige Rechnungen, die Miete, ausstehende Abzahlungen und die restlichen alltäglichen Kosten nicht mehr bewältigt werden – eine grundlegende finanzielle Schieflage ist die Folge. Aus diesem Grund ist es ganz und gar unabdingbar, dass man unverzüglich das Gespräch mit der Bank sucht, um vielleicht doch noch einen Konsens zu finden. Kontoinhaber sollten von sich aus auf die Bank zugehen und ihr einen Vorschlag für den Ausgleich des Kontos machen. Unter Umständen lässt sich das betreffende Kreditinstitut ja auf eine Rückzahlung in mehreren Raten über einige Monate hinweg ein. Selbstverständlich muss der Vorschlag nachvollziehbar und lupenrein sein. Nur dann macht es aus Sicht des Kreditgebers Sinn, dem Kunden noch einmal eine Frist zu gewähren.

