Diskussion um AfD-Verbotsverfahren nimmt Fahrt auf
In der Debatte um den möglichen Antrag auf ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) hat SPD-Chef Lars Klingbeil erneut betont, wie wichtig eine genaue Prüfung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sei. Seiner Meinung nach sollten die demokratischen Kräfte in Deutschland den Feinden der Demokratie entschieden entgegentreten und die optionale Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ernsthaft in Betracht ziehen.
Klingbeil äußerte gegenüber der Funke-Mediengruppe, dass es nicht tolerabel sei, untätig zuzusehen, während eine Partei, die er als rechtsextrem und verfassungsfeindlich bezeichnete, die demokratischen Werte untergrabe und mit menschenverachtender Politik agiere. Diese Einschätzung wird von einem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestützt, welches bereits im Mai die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hatte. Aufgrund einer anhängigen Klage der AfD hat die Behörde diese Einstufung allerdings zunächst ausgesetzt.
Innerhalb der politischen Landschaft herrscht Uneinigkeit über die Sinnhaftigkeit eines solchen Verfahrens. Die SPD fordert die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD zu sammeln. Hingegen zeigen sich CDU und CSU skeptisch, da sie befürchten, dass die AfD aus einem solchen Verfahren Kapital schlagen könnte.
Die letztendliche Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Initiativberechtigt dafür wären der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.

