Deutschland: Einführung des neuen Grundsicherungsgelds – Härtere Vorschriften für Leistungsbezieher
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für das neue Grundsicherungsgeld gegeben, das das bisherige Bürgergeld ablösen soll. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) präsentierte den Entwurf, der auf schärfere Regularien für rund 5,5 Millionen Berechtigte abzielt. Der Gesetzesentwurf richtet sich nun an Bundestag und Bundesrat, wobei aus der SPD-Basis bereits heftiger Widerstand geäußert wurde. In einer geplanten Änderung will die Union den Begriff „Bürgergeld“ nach drei Jahren tilgen. Die zentralen Umsetzungen sind für Mitte 2026 terminiert.
Arbeitsministerin Bas unterstrich im ARD-Morgenmagazin, dass das neue System sowohl Unterstützung als auch Mitwirkungspflichten der Bezieher fordert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte auf X das Prinzip „Fördern und Fordern“, um Leistungsbezieher zu Eigenständigkeit anzuregen und den Sozialstaat zu stützen. Innerhalb der Regierung herrschte Diskussionsbedarf über den kompletten Wegfall der Leistungen bei Nichterreichbarkeit der Bezieher, woraufhin die Ministerien von Katherina Reiche (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) zunächst eine Zustimmung verweigerten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Grundsicherung entfällt, wenn Bezieher dreimal Einladungen verpassen. Hierzu müssen Jobcenter vorher eine persönliche Anhörung, etwa telefonisch oder durch Besuch, ermöglichen. Psychisch Kranke bleiben von Leistungskürzungen verschont. Die Sanktionen sollen äußerste verfassungsrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, mit einer spürbaren Kürzung um 30 Prozent bei Verstößen. Kürzungen könnten monatlich um 150 Euro ansteigen, wobei nur ein kleiner Bruchteil der Leistungsberechtigten betroffen ist.
Neben einer härteren Vorgehensweise bei Vermögen sollen eigene Einkünfte der Betroffenen vorrangig integriert werden. Die Jobcenter fokussieren sich auf die Vermittlung in Arbeitsplätze, wobei Erfolg versprechende Weiterbildungsmaßnahmen bevorzugt werden. Obwohl die Reform kaum signifikante Einsparungen mit sich bringt, hat sich die Koalition aus Union und SPD auf die Maßnahmen in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
Mittels des neuen Grundsicherungsgelds soll das „Bürgergeld“, das im Januar 2023 als Abkehr von Hartz IV eingeführt wurde, reformiert werden. Es erntete Kritik, da die Leistungen steigen, während die deutsche Wirtschaft schwächelt. Die Veränderungen basieren auf dem ausgearbeiteten Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.

