Deutsches Gericht stoppt Werbung für Abnehmspritze: Online-Versandhandel in Bedrängnis
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München I einer niederländischen Online-Apotheke untersagt, weiterhin für eine umstrittene Abnehmspritze zu werben. Der Rechtstreit wurde von der Apothekerkammer Nordrhein angestrengt, nachdem bekannt wurde, dass die Spritzen ohne persönlichen Arztkontakt nach dem bloßen Ausfüllen eines Fragebogens bestellt werden konnten.
Die Online-Firma verteidigte ihr Geschäftsmodell vor Gericht und argumentierte, dass es den geltenden Vorschriften nicht zuwiderlaufe. Die Systeme der Fernbehandlung mittels eines Fragebogens würden von nicht in Deutschland ansässigen Ärzten begutachtet, was als rechtskonforme Praxis beschrieben wurde.
Das Gericht widersprach jedoch eindeutig dieser Argumentation. In seiner Entscheidung betonte das Gericht, dass der alleinige Rückgriff auf Fragebögen zur Fernbehandlung von Fettleibigkeit keine der medizinischen Fachwelt anerkannten Standards erfüllt. Vielmehr müsse eine Verschreibung, insbesondere bei Abnehmspritzen, durch direkten ärztlichen Kontakt und Beratung des Patienten ergänzt werden.
Die erforderliche Nachsorge und Erfolgskontrolle der Behandlung setzen ebenfalls einen persönlichen Austausch voraus, den die Prozesse der angeklagten Online-Apotheke nicht bieten. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte es weitreichende Konsequenzen für den Versandhandel mit medizinischen Produkten haben und Diskussionen über die Grenzen der Telemedizin neu befeuern.

