Der Eigene Chef sein - Notwendige Absicherungen für Freiberufler

24. Juni 2013, 20:27 Uhr · Quelle: klamm.de

IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Ärzte, Heilpraktiker und Ingenieure - sie haben alle eines gemeinsam: Sie sind Freiberufler. Auf den ersten Blick ist daran nichts Negatives zu bemerken. Ganz so einfach ist es nicht, wer nämlich sein eigener Chef ist, hat zahlreiche Vorkehrungen zu treffen, die ein normaler Arbeitnehmer nicht tun muss. Auch Freiberufler sind normale Menschen wie jeder andere Arbeitnehmer. Machen sie jedoch einen Fehler in ihrem Beruf, könnte es womöglich ihre Existenz gefährden. Glücklicherweise können sich Freiberufler vor diversen Gefahren schützen.

Welchem Risiko sind Freiberufler ausgesetzt?

Der Freiberufler ist ein Einzelkämpfer, der an vieles denken muss, um sein tägliches Überleben zu sichern. Am Monatsende bleibt nicht immer viel Geld übrig. Die Aufträge werden häufig auf Projektbasis erteilt, ein sicheres Einkommen haben die Wenigsten. Dennoch müssen sie wie jeder Arbeitnehmer auch für ihr Alter, die Familie sowie die Berufsunfähigkeit vorsorgen. Selbst der kleinste Fehler kann teure Konsequenzen mit sich bringen. Ohne entsprechende Versicherungen sollte kein Freiberufler ans Werk gehen.

Ein solcher kleiner Fehler kostete eine kleine Agentur 35.000 Euro. Sie sollte eine Druckvorlage für einen Kalender erstellen, indem unter anderem die Hunderasse Schweißhunde beschrieben wurde. Leider fehlte in jenem Wort der Buchstabe „w“. Glücklicherweise einigte konnte sich die Agentur mit dem Kunden auf eine Korrektur einigen und zahlte nur noch 12.500 Euro. Eine hohe Summe für einen vergessenen Buchstaben.

Der oben beschriebene Fall ist nur einer von Vielen, die täglich in der ganzen Welt entstehen. Fehler kosten denjenigen, der ihn begangen hat, viel Geld. Nicht immer lassen die Kunden mit sich reden. Viele von ihnen haben Anwälte, die nur darauf warten, solche auszunutzen. Es wird klar, dass ohne eine Betriebs oder Berufshaftpflicht Versicherung von exali.de kein Freiberufler seine Arbeit beginnen sollte. Dass es so weit kommen kann, ist vielen Selbstständigen nicht bewusst. Viele Experten und Publikationen warnen zwar immer wieder vor diesem ernst zu nehmenden Problem, jedoch ignorieren es Freiberufler gerne, mit dem Gedanken „ich mach schon keinen Fehler“. Genau mit dieser Einstellung passieren die kleinen, aber verheerenden Fehler.

Problematisch ist meist die Sichtweise der oft jungen Menschen, die sich im Bereich Grafik, Webdesign oder IT selbstständig machen. Dass ein Installateur für ein falsch montiertes Rohr geradestehen muss, scheint logisch. Wie sieht es aber bei Web-Designern aus? Was passiert, wenn sie einem Kunden versehentlich einen nicht reparierbaren Imageschaden im Internet zufügen? Oder der Grafiker kopiert ein Logo und verletzt die Urheberrechte eines anderen Unternehmens? Freiberufler haften persönlich für alle entstandenen Schäden des Kunden. Dabei haften sie nicht nur in voller Höhe, sondern im schlimmsten Fall mit dem Privatvermögen.

Den Versicherungsbedarf ermitteln

Grundsätzlich gibt es zwei Versicherungsangebote, die Freiberufler vor Schadensersatzansprüchen bewahren sollen:

  1. Die Betriebshaftpflicht schützt vor betrieblichen Schäden.
  2. Die Berufshaftpflicht schützt vor beruflichen Schäden.

Diese Beschreibungen helfen Freiberuflern allerdings wenig weiter. Die Bezeichnung der Versicherung spielt letztendlich keine große Rolle, sondern die im Vertrag genannten Bedingungen. Freiberufler sollten aus diesem Grund zunächst überlegen, welche Risiken bestehen und welche abgesichert werden müssen. Dies hängt natürlich von dem gewählten Beruf und der Spezialisierung ab. Selbst im Bereich IT macht es einen Unterschied, ob man als Systemadministrator oder Programmierer arbeitet.

Stellen Sie sich bei der Ermittlung folgende Fragen:

  • Kann ich durch meine Tätigkeit Personen oder Sachwerten schädigen?
  • Kann ein Fehler meinerseits den Kunden ein Vermögen kosten?
  • Besitze ich ein Büro oder Geschäftsraum?
  • Bin ich selbst bei Kunden tätig oder empfange ich sie in Firmenräumen?
  • Fertige oder bearbeite ich etwas?

Je nachdem, welche Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kommen unterschiedliche Versicherungspolicen infrage. Einige Versicherer bieten IT-Versicherungen an, andere offerieren die Möglichkeit, eine normale Betriebs- oder Berufshaftpflicht dem eigenen Versicherungsbedarf anzupassen.

Wichtig ist, bei der Wahl der Police auf folgende Leistungen zu achten:

  • Gefahrendeckung: Die Police muss in der Lage sein, Schäden abzudecken, die leicht im eigenen Arbeitsbereich passieren können.
  • Folgeschäden: Ein mangelhaft abgeschlossener oder unvollständiger Auftrag kann Folgeschäden mit sich führen. Diese sollte die Versicherung abdecken.
  • Offene Deckung: Nach Vertragsabschluss kommt es häufig vor, dass Nachbesserungen gefordert werden. Auch diese Tätigkeit sollte abgedeckt sein.

Ausschlaggebende Vorteile einer Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen, egal ob beruflich, privat oder betrieblich, zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur Schadensersatzansprüche beglichen werden, sondern sie gleichzeitig auch als Abwehrmechanismus vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen agiert. Ebenfalls vorteilhaft ist die Versicherung als „Erfolgsgarantie“. Viele Auftraggeber bevorzugen Freelancer, die eine solche Versicherung vorweisen können. Dadurch besitzen die Unternehmen die Sicherheit, bei einem möglichen Schaden nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Mitversicherung über Auftraggeber nicht empfehlenswert

Ein Dienstvertrag befreit Freiberufler nicht automatisch von der Haftung. Dasselbe gilt für die Aussagen von Projektvermittlern beziehungsweise Kunden, die behaupten, der Freiberufler wäre über sie mitversichert. Eine solche Mitversicherung ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten.

Der Freelancer wird von vielen Versicherungen als Subunternehmer oder freier Mitarbeiter mit dem Satz „in den Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers (VN) eingebunden“ definiert. Für die meisten Versicherungen sind jedoch nur die „freien Mitarbeiter“ mitversicherte Personen. Subunternehmer sind dagegen grundsätzlich keine „mitversicherten Personen“. Beides spielt allerdings kaum eine Rolle, denn in der Praxis gibt es seitens der Versicherer meist keine eindeutige Definition, wer als Subunternehmer oder freier Mitarbeiter zu bewerten ist. Im Schadenfall hat somit der Freiberufler das Nachsehen.

Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass Freiberufler meist keine Kenntnisse über den Inhalt des Vertrages haben, es sei denn, er erhält eine Kopie der Versicherungsbedingungen und des -vertrages. Somit besteht für ihn auch keine Möglichkeit, den Schaden direkt mit dem Versicherungsunternehmen abzuwickeln. Die „Vertragshoheit“ liegt beim Auftraggeber und ist direkt von seiner Mitwirkung abhängig.

Berufshaftpflicht ist teilweise eine Pflichtversicherung

Grundsätzlich ist die Berufshaftpflicht eine freiwillige Versicherung, die in erster Linie Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen zugutekommen soll. Es gibt aber Berufe, die erst mit Nachweis dieser Versicherung ausgeübt werden dürfen. Dabei handelt es sich um Berufe, wo leicht Personen- oder Vermögensschäden entstehen können. Zu den Berufsgruppen gehören unter anderem:

  • Ärzte
  • Dolmetscher/Übersetzer
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Versicherungsmakler
  • Notare
  • Rechtsanwälte

Nachfolgend drei Beispiele für klassische berufliche Haftpflichtschäden:

  1. Ein Unternehmensberater stellt eine fehlerhafte Marktanalyse zusammen, die seinem Kunden mehr Schaden als Nutzen bringt.
  2. Ein Architekt übersieht einen verheerenden Konstruktionsfehler, wodurch sein Kunde finanziell in Mitleidenschaft gezogen wird.
  3. Ein Rechtsanwalt versäumt eine wichtige Frist, wodurch zusätzliche Kosten für seinen Mandanten entstehen.

Hierbei handelt es sich um nur drei von vielen Beispielen von Vermögensschäden, zu denen es sehr oft im Berufsleben kommt. Die Berufshaftpflicht schützt die zuvor genannten Berufsgruppen, die einem erhöhten Gefährdungsrisiko ausgesetzt sind.

7 Tipps für die Wahl einer passenden Versicherung

  1. Eine umfassende Haftpflichtversicherung umfasst nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden für die berufliche und gewerbliche Tätigkeit.
  2. Die Deckungssumme hängt individuell mit dem Beruf und dem möglichen Schaden verbunden:
    • Personenschäden: 2.000.000 bis 3.000.000 Euro
    • Sonstige Schäden: 300.000 bis 500.000 Euro
    • Selbstbeteiligung: 2.500 Euro
  3. Der „Allrisk-Prinzip“ folgen und alles versichern, was nicht explizit ausgeschlossen wurde.
  4. Rechtsverletzungen Dritter (Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen gegen Lizenzen, Marken, Namen, etc.) ausschließen, damit der Versicherungsschutz nicht von einer vorab Prüfung durch Anwälte abhängig ist.
  5. Der Versicherungsschutz sollte auch bei grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei Rechtsverletzungen, greifen.
  6. Schadensersatz durch Leistungsverzögerungen sollte mitversichert sein.
  7. Die Police sollte mindestens für Europa sowie die Schweiz gelten. Wer weltweit aktiv ist, sollte einen weltweit aktiven Versicherungsschutz nutzen.

Arbeit / Selbständigkeit / Versicherungen
24.06.2013 · 20:27 Uhr
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