Der Appell an werdende Eltern: Vorsicht bei Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Grund
Stefan Gronemeyer, der Vorsitzende des Medizinischen Dienstes, wirbt um Achtsamkeit bei werdenden Eltern bzgl. unnötiger Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Er weist darauf hin, dass "nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen" des Embryos seit 2021 gesetzlich untersagt sind, um die Exposition gegenüber potenziell schädlicher Strahlung zu vermeiden. Diese Praxis, umgangssprachlich oft als "Babyfernsehen" bezeichnet, wird dennoch in vielen gynäkologischen Praxen weiterhin gegen Entgelt angeboten. Gronemeyer nutzt die Gelegenheit, Eltern zu raten, im Interesse des Kindes auf solche Angebote zu verzichten.
Zudem beleuchtet er die Problematik von ärztlichen Dienstleistungen, die auf Selbstzahlerbasis offeriert werden, obwohl sie eigentlich von den Krankenkassen abgedeckt werden sollten. Ein Beispiel ist die Augeninnendruckmessung, die nur bei anlassloser Durchführung als Eigenleistung zu zahlen ist. Liegen Beschwerden vor, wird diese Leistung in der Regel von den Kassen übernommen. Gronemeyer betont, dass Patienten darauf bestehen sollten, eine nachvollziehbare Erklärung zu erhalten, falls sie dennoch zur Kasse gebeten werden, trotz bestehender Beschwerden.

