Demenz: Welche finanziellen Hilfen gibt es zur Pflege?
Demenz: Zuschüsse ausschöpfen – Entlastung organisieren

17. Dezember 2024, 09:00 Uhr · Quelle: LifePR
Menschen mit Demenz können finanzielle Unterstützung aus der Pflegekasse für die Pflege zuhause, ambulante Dienstleistungen und stationäre Unterbringung erhalten. Wichtige Leistungen sind der Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um die Kosten abzudecken.

Utting, 17.12.2024 (lifePR) - Menschen, die Pflege benötigen, erhalten Unterstützungen aus der Pflegekasse. Es gibt Zuschüsse

  • für die Pflege zuhause durch Angehörige,
  • für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege und
  • für die vollstationäre Pflege in einem Heim
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade – je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Alle Pflegebedürftigen erhalten die gleiche Leistung; ob jemand eine Demenzerkrankung hat oder aus anderen Gründen pflegebedürftig ist, macht keinen Unterscheid. Wichtig zu wissen ist, dass auch ein Nachlassen kognitiver Leistungen, was zunächst vor allem eine Betreuung nötig macht und weniger eine körperliche Pflege, eine Pflegebedürftigkeit darstellt. Angehörige sollen sich also ermutigt fühlen, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen. Denn sie ist die Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse.

Wichtig: Alle Pflegeleistungen steigen ab 1. Januar 2025 jeweils um 4,5 Prozent. Wir nennen in diesem Ratgeber die neuen Summen jeweils in Klammern.

Tipp: Die Zuschüsse aus der Pflegekasse reichen in der Regel nicht aus, um eine Pflege komplett zu finanzieren. Übernehmen Angehörige die Pflege und der ambulante Pflegedienst kommt ein- oder zweimal die Woche vorbei, um beim Duschen zu helfen, mag das Geld ausreichen. Kommt der Dienst oft, werden weitere Unterstützungsangebote genutzt oder steht ein Umzug in ein Pflegeheim an, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten.

Finanzielle Hilfe bei Demenz: So viel gibt es bei der Pflege zuhause

Entlastungsbetrag: Im niedrigsten Pflegegrad, dem Pflegegrad 1, erhalten Pflegebedürftige den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro (ab 2025: 131 Euro) im Monat. Der Zuschuss ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte Hilfsleistungen ausgegeben werden: Etwa für eine Tagespflege – dazu lesen Sie später mehr –, einen ambulanten Pflegedienst, oder auch für Unterstützungen im Alltag. Letztere sind nach Landesrecht geregelt, das heißt, jedes Bundesland hat eigene Regeln, was diese Unterstützungen umfasst. Dazu kann zum Beispiel die Teilnahme an einer Demenzgruppe gehören oder auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Wichtig ist, dass die Hilfsangebote zugelassen sein müssen. "Was sich viele wünschen im Anfangsstadium einer Demenz, nämlich dass die Nachbarin mal eine Stunde zur Betreuung vorbeikommt und man das entlohnt, funktioniert über den Entlastungsbetrag leider meistens nicht. Oftmals macht der Fachkräftemangel es schwierig bis unmöglich, einen Pflege- oder Betreuungsdienst zur Unterstützung im Haushalt, bei der Reinigung der Wohnung oder der Wäsche zu erhalten", sagt Gisela Rohmann, Pflegexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Tipp: Zusätzlich zum Entlastungsbetrag gibt es 40 Euro (ab 2025: 42 Euro) Zuschuss für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie beispielsweise für Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.

Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 steht Betroffenen der gesamte Leistungskatalog der Pflegekasse zur Verfügung. Bei der Pflege zuhause steht das Pflegegeld an erster Stelle. Es wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt, er kann frei darüber verfügen. So viel Pflegegeld gibt es pro Monat: (sieh bitte Anhang)

Tipp: Der Entlastungsbetrag wird über alle Pflegestufen hinweg zusätzlich ausgezahlt.

Pflegesachleistungen: Angehörige können sich durch einen ambulanten Pflegedienst bei der Pflege zuhause unterstützen lassen und sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. So viel Pflegesachleistungen gibt es pro Monat:(sieh bitte Anhang)

Tipp: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert und verrechnet werden.

Tagespflege: Zusätzlich zu den beiden oben genannten Leistungen, gibt es auch Zuschüsse zur Tagespflege. Bei dieser Form gehen Pflegebedürftige tageweise in eine Pflegeeinrichtung, werden dort betreut und versorgt, schlafen aber zuhause. Die Tagespflege stellt eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige dar. Dazu lesen Sie später mehr. So viel Zuschuss gibt es zur Tagespflege pro Monat:(sieh bitte Anhang)

Kurzzeitpflegeaufenthalt: Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege. Maximal für acht Wochen im Jahr kann ein Pflegebedürftiger, der zuhause gepflegt wird, in einem Heim unterkommen. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage kommen. Dafür gibt es bis zu 1.774 Euro (ab 2025: 1.854 Euro) im Jahr.

Verhinderungspflege: Auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr gibt es 1.612 Euro (ab 2025: 1.685 Euro) Zuschuss im Jahr. Die Verhinderungspflege findet ambulant zuhause statt und kann auch stundenweise von Privatpersonen oder etwa einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich auch kombinieren. Ab Juli 2025 stehen dafür 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung. In diesem Zuge wurden die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der beiden Leistungen angeglichen. So ist es zum Beispiel nicht mehr nötig, dass Pflege zuhause für mindestens sechs Monate ausgeführt sein muss, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Tipp: Es gibt natürlich auch Zuschüsse für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Lesen Sie dazu den Abschnitt weiter unten, in dem es um geeignete Wohnformen geht.

Demenz: Das zahlt die Krankenkasse

Die medizinische Versorgung einer Demenzerkrankung ist natürlich durch die Krankenkasse gedeckt. Viele vergessen dabei, dass eine Demenzerkrankung eine chronische Krankheit ist, für die eine Entlastung bei den Zuzahlungen gilt. Zuzahlungen leisten Patienten zum Beispiel für Arztrezepte oder Verordnungen zu Physiotherapie. Chronisch Kranke müssen statt zwei Prozent nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen dazuzahlen. Alles, was darüber liegt, erstattet die Krankenkasse.

Den komplettenbiallo.deRatgeber zu diesem Thema gibt es hier:https://link.biallo.de/iva3tzvl/

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