Deichmanns Kampf um Kosten: Gerichtsverhandlung zur Entsorgungspflicht von Schuhkartons
Der deutsche Schuhhändler Deichmann zieht gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister vor Gericht, um die finanziellen Belastungen durch das bestehende Entsorgungssystem zu verringern. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird darüber verhandelt, ob die Pflichtgebühren zur Entsorgung der Schuhkartons, die Deichmann in seinen Geschäften zurücklässt, rechtens sind. Ein Urteil könnte bereits am Freitagmittag nach der Präsentation eines Gutachtens erfolgen.
Deichmann argumentiert, dass die derzeitigen doppelten Kosten für die Entsorgung von Kartons nicht gerechtfertigt seien, da die Kartons überwiegend im Laden verbleiben und über eigene Recyclingwege entsorgt werden. Dennoch besteht die Behörde auf einer Gebühr für das duale Entsorgungssystem, das Haushaltsmüll abdeckt, mit der Begründung, dass vor allem die über den Online-Verkauf versandten Kartons letztlich beim Endverbraucher landen.
Die Diskussionen um die Entsorgungsgebühren sind auch für Verbraucher von Bedeutung, da etwaige Befreiungen von Deichmann und anderen Schuhhändlern sich langfristig auf die Preisgestaltung von Schuhen auswirken könnten. Axel Augustin vom Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels betont, dass die haushaltsnahe Entsorgungskosten die Preise in der Schuhbranche unnötig in die Höhe treiben.
Vorangegangene Verfahren, die von Unternehmen anderer Branchen angestrengt wurden, liefern unterschiedliche Ergebnisse: ein Lebensmittelhersteller und ein Produzent von Schnullern scheiterten mit ihren Klagen gegen die Systempflicht. Erfolg hatte hingegen ein Seifenblasen-Produzent, der mit der Einstufung seiner Verpackung als integraler Bestandteil seines Produkts vor Gericht durchkam.

