Das sind die Voraussetzungen für eine Umschulung

Kann man im Berufsleben schwer Fuß fassen, kommen dafür unterschiedliche Gründe infrage. Weiterbildungsmaßnahmen sind eine gute Möglichkeit, nicht in die Perspektivlosigkeit zu fallen. Eine besondere Form dieser Weiterbildung stellen Umschulgen dar. Bevor diese von der Agentur für Arbeit bewilligt werden, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann ist eine Umschulung angebracht?
Das Wort Umschulung hat für viele Arbeitnehmer einen bitteren Beigeschmack. Dabei können Umschulungen eine gute Möglichkeit sein, Karriere zu machen. Weil sich der Arbeitsmarkt ständig weiterentwickelt, kommt es immer wieder auch zu Verlagerungen. War ein Beruf bis vor einigen Jahren noch schwer gefragt, kann dies heute vollkommen anders aussehen. Wie die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung jemals genutzt wird, kann auch die Frage danach, ob der einmal gelernte Beruf bis zum Rentenalter ausgeübt werden kann, nicht so leicht beantwortet werden.
Mit einer Umschulung erhalten Arbeitnehmer die Möglichkeit eines Perspektivenwechsels. Wer diese Maßnahme als Chance auf einen Neuanfang in einem anderen Berufsfeld sieht, kann die Umschulung gezielt für sich einsetzen. Bei dieser besonderen Form der beruflichen Weiterbildung geht es nämlich nicht darum, bereits erworbene Kenntnisse zu vertiefen und weiter auszubauen. Stattdessen sollen komplett neue Kenntnisse erworben werden. Das Ziel dabei ist eine Neuausrichtung, an deren Ende die Beschäftigung in einem neuen Berufsfeld steht. Arbeitnehmer sollen dadurch die Möglichkeit haben, flexibler auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren.
Gründe für eine Umschulung
Die Gründe, die einen zur Umschulungsmaßnahme führen, können sehr vielfältig sein. Manchmal ist es die mangelnde Nachfrage im gelernten Beruf, ein anderes Mal sorgt eine längere Abwesenheit im gelernten Beruf, etwa durch Krankheit oder die Kindererziehung, dafür, dass man nicht mehr in seinem bisherigen Beruf tätig sein kann oder möchte. Aber auch eine Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit, die Unzufriedenheit mit dem bislang ausgeübten Beruf sowie eine technische Neuorientierung im gesamten Berufsfeld können eine solche Entscheidung mit sich bringen.
Steht die Entscheidung für eine Umschulung, gilt es, die Form der Umschulung festzulegen. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden: einer rein schulischen, einer rein dualen oder rein betrieblichen sowie einer überbetrieblichen Umschulung. Und damit die Kosten hierfür nicht selbst übernommen werden müssen, sollte man sich vorher genau darüber informieren, wann eine Umschulung übernommen wird und wann nicht.
Wird eine betriebliche Umschulung absolviert, besteht das Recht auf ein Ausbildungsgehalt. Wem dieses nicht ausreicht oder wer keinen Anspruch auf ein Ausbildungsgehalt hat, hat andere Möglichkeiten.
Am häufigsten wird die Umschulung über einen Bildungsgutschein finanziert. Aber auch die Förderung nach dem sechsten oder siebten Sozialgesetzbuch kann in einigen Fällen geltend gemacht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bei einer Umschulung ist in der Regel die Agentur für Arbeit der erste Ansprechpartner. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann erörtert werden, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der besonderen Weiterbildungsform erfüllt werden. Da per deutschem Gesetz jeder das Recht auf Arbeit hat, werden von Arbeitslosigkeit Betroffene oder Bedrohte umgeschult. Sofern für den einmal gelernten Beruf am Arbeitsmarkt keine Perspektive herrscht, kann eine solche Maßnahme ebenfalls in Betracht kommen. Wurde bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen, es können jedoch Berufserfahrungen in einer bestimmten Branche nachgewiesen werden, ist eine Unterstützung ebenfalls möglich.
Bei einer Umschulung handelt es sich um eine Qualifizierung, die auf lange Sicht ausgelegt ist. Bevor die Kosten hierfür übernommen werden, muss sorgfältig überprüft werden, ob die Umschulung Aussicht auf Erfolg hat.

