Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung in Pandemie gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst eine bedeutende Entscheidung gefällt, die die ärztliche Berufsfreiheit stärkt. Im Mittelpunkt steht die Triage-Regelung aus der Corona-Zeit, gegen die einige Mediziner erfolgreich geklagt hatten. Sie wandten sich gegen Vorgaben, die sie während einer Pandemie in ihrer Behandlungspriorisierung eingeschränkt hätten.
In Karlsruhe wurde die Regelung nun für nichtig erklärt, da dem Bund die Kompetenz für solche Eingriffe fehlte. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der ärztlichen Eigenverantwortung und gibt zu bedenken, dass staatliche Maßnahmen während der Pandemie nicht uneingeschränkt korrekt waren.
Die Entscheidung dient als klares Signal an alle, die der Meinung sind, dass eine umfassende Aufarbeitung der Pandemie in Deutschland ausbleibt. Es zeigt sich, dass dort, wo Regelungen als übermäßig interpretiert werden, es Korrekturen gibt.

