Bundestag verabschiedet Erbschaftssteuerreform

(lifepr) Hamburg, 29.06.2016 - Bei vielen Familienunternehmen steht in Kürze ein Generationswechsel an. Ein entscheidender Faktor beim Betriebsübergang ist die Belastung durch die Erbschaftssteuer. Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am 24. Juni die Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf können Firmenerben immer noch von Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer profitieren, wenn sie das Unternehmen fortführen, Arbeitsplätze erhalten und die Belastung durch die Erbschaftssteuer finanziell nicht verkraftbar für den Betrieb wäre. Allerdings muss der Bundesrat noch über das Gesetz abstimmen. Die Zustimmung der Ländervertretung gilt weiterhin als fraglich.

Nötig wurde eine Reform der Erbschaftssteuer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014. Das Gericht bemängelte, dass Firmenerben gegenüber Privaterben zu stark privilegiert würden und verlangte vom Gesetzgeber entsprechende Nachbesserungen bis zum 30. Juni 2016. Kurz vor Ablauf der Frist hat der Bundestag die Reform der Erbschaftssteuer nun verabschiedet. Im Kern sieht die Reform folgende Punkte vor:

• Betriebe bis maximal fünf Beschäftigte können ohne Nachweis des Erhalts der Arbeitsplätze weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit werden. Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern.

• Betriebe mit maximal 15 Beschäftigten können weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie den Erhalt der Arbeitsplätze über die Lohnsumme nachweisen und das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro je Erbfall nicht übersteigt.

• Bei einem Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro je Erbfall besteht die Möglichkeit einer Verschonungsbedarfsprüfung oder eines Verschonungsabschlagsmodells.

• Bei einem Betriebsvermögen über 90 Millionen Euro soll es keine Nachlässe von der Erbschaftssteuer geben.

Unabhängig davon ob das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird oder noch Änderungen vorgenommen werden müssen, kommen auf die Firmenerben ein höherer bürokratischer Aufwand und in vielen Fällen auch eine höhere steuerliche Belastung zu. Gerade für mittelständische Unternehmen mit einem Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro besteht erhöhter Beratungsbedarf, um die Unternehmensnachfolge steueroptimiert zu gestalten. Um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden, soll es auch wenn nach einer Bedarfsprüfung kein Steuererlass gewährt wird, die Möglichkeit zur zinslosen Stundung der Erbschaftssteuer von bis zu zehn Jahren bei Erwerben von Todes wegen geben. Voraussetzung ist auch hier die Einhaltung der Lohnsummenregelung und der Behaltensfrist. Sollte nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat zum Komplex Unternehmensnachfolge unter http://www.rosepartner.de/... weitere Informationen zusammengefasst.

Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 29.06.2016 · 17:45 Uhr
[0 Kommentare]
 
Umfrage: Gewalt gegen Bahn-Mitarbeiter ist verbreitet
Berlin (dpa) - Mitarbeiter von Bahnunternehmen sehen sich laut einer Umfrage vielfach Gewalt […] (01)
EZVIZ EP7 – Video-Türsprechanlage – Drahtlos, solarbetrieben und leicht zu bedienen
Der Paketbote bringt eine Bestellung, aber niemand hat gerade Zeit, zur Tür zu gehen? Besitzer […] (00)
Britney Spears: Sie ist wieder zu Hause
(BANG) - Britney Spears soll zu Hause und „in Sicherheit“ sein, nachdem sie oben ohne nur mit […] (01)
Stellantis-Umsatz enttäuscht den Markt
Stellantis, der Multimarken-Autokonzern, verzeichnete im ersten Quartal einen Rückgang der […] (00)
«Emily in Paris» kommt im August und September
Die vierte Staffel der erfolgreichen Netflix-Serie Emily in Paris erscheint in zwei Teilen. Der erste […] (00)
PlayStation 5: Neue Möglichkeit, Spieler in Multiplayer-Sitzungen einzuladen
In den kommenden Monaten wird eine Funktion eingeführt, die es PS5-Spielern erleichtert, mit […] (01)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News