Bundestag stärkt Pflegekräfte: Mehr Verantwortung und weniger Bürokratie
In einem richtungsweisenden Schritt hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das Pflegekräfte in Deutschland mit erweiterten Befugnissen ausstattet. Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU hat dieses Gesetz initiiert, um den dringend benötigten Pflegefachkräften mehr eigenverantwortliche Kompetenzen zu gewähren, die bislang den Ärzten und Ärztinnen vorbehalten waren. Der Fokus liegt insbesondere auf der Wundversorgung sowie der Betreuung von Patienten mit Diabetes und Demenz.
Die Ministerin betonte, dass Pflegekräfte mehr leisten können, als sie bisher durften, und dass ihre Rolle essentiell für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung ist. Mit den neuen Befugnissen soll der Pflegeberuf attraktiver und deren Arbeitslast besser verteilt werden. Interessant ist zudem, dass Pflegefachkräfte künftig in der Lage sein werden, bestimmte Behandlungen auf Basis einer pflegerischen Diagnose durchzuführen, ohne auf eine ärztliche Diagnose warten zu müssen. Welche konkreten Leistungen darunter fallen werden, ist derzeit noch Gegenstand der Bestimmungen durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Ein weiterer relevanter Aspekt des Gesetzes sind die Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und Qualitätsprüfungen. Warken betonte die Bedeutung von weniger Bürokratie, da jede Minute, die dadurch eingespart wird, direkt der Pflege am Patienten zugutekommt.

