Bundeskabinett stärkt Verbraucherrechte: Produkthaftung auch für Software
Die Bundesregierung hat den Weg für eine umfassendere Produkthaftung bereitet und damit einen bedeutenden Impuls zum Schutz der Verbraucher gesetzt. Hersteller müssen künftig auch für Schäden durch fehlerhafte Software, einschließlich solcher mit KI-Anwendungen, geradestehen. Das neue Regelwerk zielt ab auf eine Ausweitung der Haftungsvorgaben, wie sie bereits für Sachschäden und körperliche Verletzungen durch defekte Produkte bestehen.
Das Bundeskabinett hat in Berlin den Gesetzentwurf verabschiedet, der nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. Mit dieser Maßnahme sollen aktuelle EU-Vorgaben in nationales Recht überführt werden. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft Szenarien wie Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Das Gesetz erleichtert es Verbrauchern auch allgemein, ihre Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen und schließt dabei unter bestimmten Bedingungen auch Betreiber von Online-Plattformen ein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erläuterte: „Egal, ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt der gleiche.“ Eine zentrale Ergänzung des Gesetzes ist die klare Regelung, dass bei wesentlich umgestalteten Produkten der umgestaltende Hersteller haftet. Für Produzenten mit Sitz außerhalb der EU könnten Importeure und Lieferanten unter bestimmten Umständen ebenfalls in die Haftbarkeit einbezogen werden. Gleichzeitig wird der erforderliche Nachweis einer Schädigung, den Verbraucher für Schadenersatz vorbringen müssen, vereinfacht.

