Bundesjustizministerin gegen geplante Änderungen der Fluggastrechte
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat klar Stellung gegen die diskutierten Änderungen der Entschädigungsregelungen für Fluggäste in der EU bezogen. Die geplante Anhebung der Entschädigungsschwelle bei Flugverspätungen kommt für die SPD-Politikerin, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, nicht infrage. Flugverspätungen seien ein erhebliches Ärgernis, das die Pläne der Reisenden durcheinanderbringen und wertvolle Lebenszeit kosten kann, so Hubig.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, der Entschädigungen erst bei Verspätungen von fünf bis zwölf Stunden abhängig von der Flugstrecke vorsieht, statt wie bisher ab drei Stunden, könne nur eine erhebliche Einschränkung der Fluggastrechte bedeuten. Laut Verbraucherschützern drohen dadurch rund 80 Prozent der bisherigen Entschädigungen wegzufallen, was erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Reisenden hätte.
Ministerin Hubig betonte mit Nachdruck, dass der Schutz der Verbraucherrechte kein Luxusartikel sei, der in wirtschaftlich angespannten Zeiten eingespart werden könne, und erklärte, sich im Sinne der Fluggäste dafür einzusetzen, dass sie wie bisher ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden. Anlässlich der in Berlin zu Ende gehenden Verbraucherschutzministerkonferenz bekräftigte sie, dass Deutschland keiner Regelung in Brüssel zustimmen werde, die zugunsten der Fluggesellschaften ausfällt.
Neben den Entschädigungsfragen heizt auch die Diskussion um zusätzliche Gebühren für größeres Handgepäck das Konferenzklima weiter an.