Bundesgerichtshof entscheidet im Prozess um rechtsextreme Vereinigung "Sturm 34"
Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute beschlossen den Prozess um die sächsische Neonazi-Gruppierung "Kameradschaft Sturm 34" wieder aufzunehmen. Laut BGH wird durch das heutige Grundsatzurteil, die im August 2008 verhängte Entscheidung des Landgerichts Dresden aufgehoben. Dem Karlsruher Richterspruch zufolge liegen kriminelle Vereinigungen bei rechtsextremen Gruppierungen bereits vor, wenn aus den begangenen Straftaten der Mitglieder ein eindeutiger Gruppenwille erkennbar sei. Bisher sind 20 Urteile gegen Mitglieder der Vereinigung rechtskräftig, 16 Prozesse sind noch offen und werden nun nach Maßgabe des BGH-Spruchs behandelt. Die Kameradschaft "Sturm 34" wurde vor einem Jahr nur als "Bande" eingestuft, zwei Mitglieder wurden freigesprochen, drei weitere erhielten Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Nach dem BGH-Urteil haben die Angeklagten nun wesentlich höhere Strafen zu befürchten.