Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute beschlossen den Prozess um die sächsische Neonazi-Gruppierung "Kameradschaft Sturm 34" wieder aufzunehmen. Laut BGH wird durch das heutige Grundsatzurteil, die im August 2008 verhängte Entscheidung des Landgerichts Dresden ...

Kommentare

(3) Spyryt · 04. Dezember 2009
bemerkenswert: das lg dresden hat den antrag zur einstufung von "sturm 34" als kriminelle vereinigung abgelehnt, aufgrund von MANGELNDER INTELLIGENZ(!). xD lol! @1: die straftaten der einzelnen mitglieder fallen höher aus aufgrund des gruppenwillens (also ideologie/ziel). statt 3 jahre auf körperverletzung können die einzelnen täter dann locker 5-6 jahre haft bekommen. @2: stimmt nicht ganz. die alten urteile werden wieder neu aufgerollt und wahrscheinlich werden die strafen höher ausfallen.
(2) LordIntruder · 04. Dezember 2009
Welche Art von Straftaten begangen wurden, ist an dem Punkt auch nicht mehr wichtig. Wichtig ist, wie diese Straftaten in den Prozessen, die noch ausstehen, behandelt werden. Und die Grundlage dafür hat der BGH in seinem Grundsatzurteil gelegt.
(1) k366001 · 03. Dezember 2009
Hmmm... und was haben die getan? Das wird mir hier nicht klar...
 
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