Bundesamt hatte Zweifel wegen Rodung in Stuttgart

Stuttgart (dpa) - Vor der heftig kritisierten Baumfällaktion zugunsten des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das zuständige Eisenbahn-Bundesamt Zweifel angemeldet. Demonstranten hatten die Rodung mit Blockaden verhindern wollen, die am Donnerstag von der Polizei gewaltsam aufgelöst wurden.

Anlass für die Zweifel des Bundesamts war unter anderem das Vorkommen des seltenen Juchtenkäfers auf dem betroffenen Areal des Stuttgarter Schlossgartens. In einem Schreiben hatte die Behörde die Bahntochter DB Projektbau noch am Donnerstag aufgefordert, ihr weiteres Vorgehen vor dem Fällen der Bäume aus Naturschutz-Gründen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart und dem Bundesamt abzustimmen.

Eine Sprecherin der Bahn sagte dazu am Samstag: «Das Eisenbahn-Bundesamt hat keinen Stopp der Fällarbeiten verfügt.» Wenige Stunden vor Beginn der Rodung am Freitagmorgen habe es noch Gespräche gegeben, in denen nach dem Schreiben noch offene Fragen geklärt worden seien. Die Naturschutzorganisation BUND bewertete die Aktion dennoch als illegal.

In dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Brief des Eisenbahn-Bundesamtes hatte es geheißen: «Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Baumfällarbeiten im Schlosspark weise ich darauf hin, dass Sie mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen dürfen, bevor diese konkreten Ausführungsunterlagen dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt wurden.» Ein Gutachten habe ergeben, dass zum Schutz des schwarzen Juchtenkäfers einige Bäume stehen bleiben oder beispielsweise Käfer samt Larven umgesiedelt werden müssten. Auch Untersuchungen zu Fledermäusen oder zur Hohltaube seien beim weiteren Vorgehen zu berücksichtigen. Das Bundesamt müsse über das weitere Vorgehen bis zum kommenden Freitag (8. Oktober) informiert werden, um mögliche Konflikte mit dem Naturschutz beurteilen zu können, hieß es in dem Brief, über den auch «stern.de» berichtet, weiter.

Nach Bedenken der Naturschutzverbände prüfe die ökologische Bauüberwachung der Bahn derzeit mögliche artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen während der Fällarbeiten. «Über etwaige weitere Schritte wird dann entschieden werden», betonte das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn.

Der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß sagte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa: «Ich bin der Meinung, und ich habe es auch mit dem Rechtsanwalt gegencheckt, dass die Baumfällaktion illegal war.» Er ist der Ansicht, das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes sei eine Reaktion auf einen BUND-Eilantrag gegen die Baumfällung. Dass alle Zweifel in den wenigen Stunden zwischen Brief und Fällarbeiten ausgeräumt worden seien, bezweifelt er.

Verkehr / Bahn / Stuttgart 21
02.10.2010 · 22:01 Uhr
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