toom Gutscheintage: 20€ Gutschein je 100€ Einkauf bekommen – nur am 02.05. und 03.05.

Heute könnt ihr noch die Gutscheine sichern.
Die attraktive toom Gutscheinaktion läuft wieder - und zwar nur am Freitag. Noch genug Zeit, sich in Ruhe eine Einkaufsliste zu schreiben. Vielleicht was Sommerdeko für den Balkon, neue Möbel für die Terrasse oder Werkzeug für den Garten?
Falls ihr also für mind. 200€ einkauft, gibt es schon 2x 20€ als Gutscheinkarte! Bei Online-Bestellungen bekommt ihr die Gutscheinkarte ca zwei Wochen nach eurem Einkauf per e-Mail. Bei Vor-Ort-Käufen gibt es den Gutschein direkt an der Kasse. Den Einkaufsgutschein kannst du vor Ort in allen toom Baumärkten deutschlandweit einlösen. Hier habt ihr die Bedingungen in der Übersicht: Folgende Märkte nehmen wahrscheinlich nicht an der Aktion teil:
  • Meppen
  • Wildeshausen
"*Aktion gilt nur bei Einsatz der Vorteilskarte (d. h., Karte im Markt vorzeigen oder online Vorteilskartennummer eingeben) und nicht in Verbindung mit anderen Rabatten. Die Gutscheinkarte wird bei vollständiger Abholung der Ware im Markt bzw. bei Marktbestellung bei Zustellung der Rechnung ausgehändigt. Bei Online-Bestellungen mit Lieferung wird der Gutschein ca. 14 Tage nach der Bestellung per E-Mail zugesendet. Vom Erreichen der Einkaufssumme und von der Einlösung des Gutscheins ausgenommen sind: alle Dienst- und Serviceleistungen sowie Frachtkosten, Tabakwaren, Zeitschriften, Bücher, Telefon- und andere Prepaidkarten, Geschenkkarten, Gasflaschen (Pfand- und Eigentumsflaschen), ja!mobil-Produkte, Artikel von STIHL, Lebensmittel, Getränke, Pfandbestandteile, Süßwaren sowie bereits bestehende Kundenaufträge. Der Gutschein ist in allen toom Baumärkten bis zum 31.12.2024 einlösbar (keine Online-Einlösung). Gegen Vorlage des Gutscheins an der Kasse wird der Gutscheinbetrag als Rabatt von deiner Einkaufssumme abgezogen. Vorteilskarten-Inhaber:innen wird nur der reduzierte Betrag dem Vorteilskartenkonto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung möglich. Bei Rückabwicklung des Einkaufs ist toom berechtigt, den Gutschein zu entwerten oder die Rückerstattungsansprüche der Kund:innen mit dem Wert bereits eingelöster Gutscheine zu verrechnen."
Spartipps / Haushalt
[sparbote.de] · 03.05.2024 · 06:52 Uhr
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