Bürgergeld: Keine Veränderung der Regelbedarfe, schärfere Sanktionsmaßnahmen in Aussicht
Die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen sich auf ein weiteres Jahr ohne Erhöhung der Zahlungen einstellen. Laut Plänen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas werden die Regelbedarfshöhen ab dem 1. Januar 2026 unverändert bleiben. Dies bestätigte ein Sprecher des Ministeriums und folgte damit einem Bericht der "Bild"-Zeitung. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch noch vom Bundeskabinett ab.
Diese Nullrunde wird die Regelbedarfe auf dem aktuellen Stand von 563 Euro für Alleinstehende belassen, während Kinder weiterhin 357 bis 471 Euro erhalten werden, abhängig von ihrem Alter. In früheren Jahren hatte es deutliche Erhöhungen gegeben, um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen, was in diesem Jahr jedoch ausblieb und auch für 2026 nicht vorgesehen ist.
Zusätzlich kündigte Ministerin Bas härtere Sanktionen für Bürgergeldempfänger an, die ohne triftigen Grund Termine versäumen. Sie betonte die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme der Bezieher auf dem Weg in die Arbeit. Für diejenigen, die sich kooperativ zeigen, stehe Unterstützung bereit, so Bas zur "Bild".
Im Jahr 2024 gab es laut Regierungsangaben etwa 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger, von denen rund 4 Millionen als erwerbsfähig gelten, also in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Das gesamte Auszahlungsvolumen belief sich im letzten Jahr auf etwa 47 Milliarden Euro.

