BREKO: Vectoring-Entscheidungsentwurf ist "fatales Signal"

Berlin – Der am Montag vorgelegte Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Antrag der Deutschen Telekom auf exklusiven Vectoring-Ausbau im Nahbereich der Hauptverteiler stößt bei den Branchenverbänden wie erwartet auf heftige Kritik. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hatte die noch nicht endgültige Entscheidung als "fairen Kompromiss" bezeichnet. Der VATM hatte die von der Bonner Regulierungsbehörde anvisierte Lösung am Montagnachmittag in einer ersten Stellungnahme dagegen als "nicht fair" kritisiert. Die Telekom könne nun nahezu ein Vectoring-Monopol im Nahbereich der Hauptverteiler errichten. Die vorgesehenen Ausbauregeln und Fristsetzungen würden die Wettbewerber der Telekom benachteiligen. Am Montagabend reagierte auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) mit einer ausführlichen und äußerst kritischen Stellungnahme auf den Vectoring-Entscheidungsentwurf.

Ausbauverpflichtung der Telekom für nicht zukunftsweisende Vectoring-Technologie

Der in der aktuellen Form vorgelegte Entwurf der Bundesnetzagentur sei nach Angaben des BREKO "ein fatales Signal in Richtung Wettbewerb". Die Telekom erhalte künftig das Exklusiv-Recht alle Kabelverzweiger bis zu einer Entfernung von etwa 550 Metern zum Hauptverteiler mit VDSL2-Vectoring auszubauen. Die Bundesnetzagentur habe, wie sie selbst am Montag bestätigt hatte, bei ihrer Entscheidungsfindung auch eine von der Telekom angebotene Ausbauverpflichtung aller Hauptverteiler bis 2018 berücksichtigt. Der BREKO kritisiert, dass eine solche Verpflichtung sich auf die kupferbasierte und nicht zukunftssichere Vectoring-Technologie bezieht. Eine konkrete Mindestbandbreite wolle der Bonner Konzern dabei zudem nicht garantieren.

Vectoring-Monopol der Telekom nur unter "hohen Hürden" verhinderbar

Wettbewerber könnten das Vectoring-Monopol nur in Ausnahmefällen und laut BREKO nur unter hohen Hürden verhindern. Hat ein Wettbewerber in einem Hauptverteiler-Nahbereich zum Stichtag 23. November 2015 die meisten Kabelverzweiger mit VDSL2 oder VDSL2-Vectoring erschlossen bzw. sich zu einem Ausbau bis Ende 2017 verpflichtet, so kann die Telekom dort nicht exklusiv Vectoring ausbauen. In allen anderen Fällen erhalten die alternativen Netzbetreiber in den Nahbereichen rund um die Hauptverteiler nach dem Willen der Bundesnetzagentur nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt (VULA). Der direkte, physische Zugang zur "letzten Meile", der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), werde dann für die Wettbewerber nicht mehr verfügbar sein. Weiterer Nachteil: Der VULA-Zugang kann nach Angaben des BREKO immer nur von einem alternativen Netzbetreiber genutzt werden.

Flächendeckender Glasfaserausbau rechnet sich künftig vielfach nicht mehr

Der nahezu vollständig exklusive Vectoring-Ausbau der Nahbereiche torpediere nach Angaben des BREKO den Weg zu notwendigen Digitalisierung und sei "volkswirtschaftlich äußert zweifelhaft". Denn Vectoring sei keine zukunftsorientierte Lösung. "Werden jetzt vor allem kurzfristig günstigere, kupferbasierte Übergangslösungen gefördert, wird schon in wenigen Jahren ein weiterer, kostspieliger Netzausbau notwendig und Deutschland in der Zwischenzeit im internationalen Vergleich abgehängt", betont BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.

"Unsere Netzbetreiber investieren vor allem in ultraschnelle Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (FTTB) oder die Wohnung (FTTH): Mehr als drei Viertel des Ausbaus mit zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Anschlüssen werden hierzulande von den Wettbewerbern gestemmt! Ohne den Einbezug der Nahbereiche rechnet sich ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, jedoch vielfach nicht. Der Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur trägt nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen leider in keiner Weise Rechnung", so Albers weiter.

TAL-Zugang ist "unverzichtbar - höhere Preise durch Telekom-Monopol

Der BREKO sieht den physischen TAL-Zugang als unverzichtbar an. "Dass unseren Netzbetreibern in den Nahbereichen künftig nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt zur Verfügung steht, das mit dem direkten Zugang zur Kupferdoppelader in puncto Leistungsfähigkeit nicht mithalten kann, ist ein Unding. Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität", kritisiert Albers.

Die Bundesnetzagentur habe sich "ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen", kommentiert Albers die Vorstellung des Entscheidungsentwurfs. Das widerspreche ihrer Rolle als unabhängiger Regulierer. In den vergangenen Wochen hatten die alternativen Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur eigene Angebote für Ausbau- und Investitionszusagen eingereicht. Dabei stellten die im BREKO zusammengeschlossenen Wettbewerber überwiegend einen Ausbau mit Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Wohnung oder ins Gebäude in Aussicht. Der Ausbau solle zudem nicht nur das lukrative Gebiet um die Hauptverteiler-Nahbereich umfassen, sondern werde flächendeckend erfolgen. Außerdem werde anderen Providern freiwillig ein diskriminierungsfreier Netzzugang (Open Access) gewährt.

BREKO bereit zur Abgabe von einseitigen Ausbauverpflichtungen

Noch ist die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht gefällt. Im Rahmen der bis zum 18. Januar 2016 befristeten nationalen Konsultationsphase können unter anderem Branchenverbände wie BREKO und VATM schriftliche Stellungnahmen zu dem Entscheidungsentwurf einreichen. Die Regulierungsbehörde wolle Ausbau- und Investitionszusagen der Wettbewerber bei der finalen Entscheidung berücksichtigen. "Die Mitgliedsunternehmen des BREKO sind gerne bereit, auf Verlangen der Bundesnetzagentur – ebenso wie die Deutsche Telekom – einseitige Verpflichtungserklärungen abzugeben. Wir setzen nun darauf, dass diese im Rahmen der anstehenden Konsultation Eingang in das Verfahren finden und sich entsprechend auf die Regulierungsentscheidung auswirken“, erklärt BREKO-Präsident Norbert Westfal.

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[onlinekosten.de] · 24.11.2015 · 10:24 Uhr
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