BGH verhandelt wegweisenden Fall zur Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
In einem brisanten Rechtsfall befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der möglicherweise diskriminierenden Praxis eines Immobilienmaklers, der eine Wohnungssuchende nicht zu einem Besichtigungstermin eingeladen haben soll – mutmaßlich aufgrund ihres pakistanischen Namens. Die Klägerin, Humaira Waseem, fordert eine Entschädigung, nachdem sie bei einer erneuten Anfrage als 'Frau Schneider' mit identischen Angaben einen Besichtigungstermin erhalten hatte.
Die Verhandlung des ersten Zivilsenats des BGH dreht sich um die Haftungsfrage des Maklers beim Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Anwalt des angeklagten Maklers argumentiert, dass die Verantwortung beim Vermieter liege, auf dessen Auftrag hin der Besichtigungstermin verwaltet wurde. Demgegenüber betont Waseems Rechtsbeistand die Bedeutung, solche Formen von Diskriminierung nicht folgenlos zu lassen, da meist die Vermittler und nicht die Vermieter den direkten Kontakt zu den Wohnungssuchenden pflegen.
Die klagende Partei setzt ihre Hoffnung auf ein starkes Signal seitens des BGH, dass Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Deutschland nicht akzeptiert wird. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Immobilien-Branche haben und eine präzedenzbildende Wirkung entfalten.

