
In einem brisanten Rechtsfall befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der möglicherweise diskriminierenden Praxis eines Immobilienmaklers, der eine Wohnungssuchende nicht zu einem Besichtigungstermin eingeladen haben soll – mutmaßlich aufgrund ihres pakistanischen Namens. Die Klägerin, Humaira
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