BGH stärkt Bundeskartellamt den Rücken im Verfahren gegen Amazon

Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Onlinehandelskonzern Amazon ein klares Signal zugunsten der Wettbewerbshüter gesetzt. In einem richtungsweisenden Entschluss wurde der Vorstoß des Bundeskartellamtes, Amazon einer verstärkten Überwachung zu unterziehen, bestätigt. Die Behörde kann nun verstärkt gegen den Konzern vorgehen und ihm gegebenenfalls bestimmte wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken untersagen. Das Bundeskartellamt hatte unter Verwendung neuer gesetzlicher Regelungen Amazon bereits als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung" klassifiziert.

Die Ablehnung von Amazons Beschwerde gegen diese Einstufung durch den Bundesgerichtshof ebnet den Weg für weitere Schritte seitens der Bonner Behörde. Unter anderem könnte Amazon zukünftig verboten werden, eigene Produkte auf seinen Plattformen zu bevorzugen. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte das Urteil ausdrücklich, da es die Behörde in ihren aktuellen und zukünftigen Untersuchungen gegen Internetgiganten wie Alphabet, Apple, Meta und Microsoft stärkt.

Ein Sprecher von Amazon offenbarte, dass der Konzern das Gerichtsurteil nicht anerkennt und Gegenmaßnahmen in Erwägung zieht. Das Unternehmen verweist auf den stark wettbewerbsorientierten Handelsmarkt, der sowohl im Online- als auch im Offline-Segment besteht. Trotz dieser Einwände unterstrich der BGH in seiner Begründung Amazons bedeutende Präsenz und wirtschaftliche Macht, durch den Betrieb von E-Commerce-Plattformen sowie Cloud-Services unter dem Namen Amazon Web Services.

Weiterhin hob der BGH Amazons umfangreiche Aktivitäten auf den mehrseitigen Märkten und die Schlüsselrolle in der Erreichbarkeit von Absatzmärkten für Dritthändler hervor. Die Bonner Wettbewerbsbehörde habe korrekt erkannt, dass Amazon über eine erhebliche Finanzstärke und Zugang zu relevanten Wettbewerbsdaten verfügt, welcher dem Konzern einen außerordentlichen Einfluss auf die Vertriebsaktivitäten von Drittanbietern ermöglicht. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 23.04.2024 · 20:49 Uhr
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