BGH stärkt Anspruch der Eltern auf Unterhalt
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung von Kindern untermauert, bedürftige Eltern finanziell zu unterstützen. Die Richter verurteilten heute einen 48-jährigen Mann, für seine inzwischen verstorbene Mutter rückwirkend Sozialhilfe an die Stadt Gelsenkirchen zurückzubezahlen. Geklagt hatte die Stadt. Die psychisch kranke Frau war lange in einem Pflegeheim untergebracht gewesen und hatte wegen einer Psychose ihre Kinder nur zeitweise vernünftig versorgen können. Der Sohn hatte daher argumentiert, sie habe ihren Anspruch verwirkt.