Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung von Kindern untermauert, bedürftige Eltern finanziell zu unterstützen. Die Richter verurteilten heute einen 48-jährigen Mann, für seine inzwischen verstorbene Mutter rückwirkend Sozialhilfe an die Stadt Gelsenkirchen zurückzubezahlen. ...

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