BGH: Privatkasse muss Patienten Prothesen-Wartung zahlen

Karlsruhe (dpa) - Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht auf die reine Anschaffung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der seit 2013 auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40 000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen ist. Die dreijährige Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach 24 Monaten eine Service-Inspektion erfolgte. Die Versicherung wollte nicht zahlen.

Prozesse / Gesundheit / Krankenversicherung / Urteile / Deutschland
21.11.2018 · 11:18 Uhr
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