BGH beschäftigt sich mit Urheberrechtsschutz für USM Haller Möbel

Ein Designklassiker im Fokus der Rechtsprechung
Das Möbelsystem "USM Haller", bekannt für seine zeitlose Ästhetik und Funktionalität, steht im Zentrum eines bedeutenden Rechtsstreits, der die Frage aufwirft, ob diese Möbel als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke gelten. Am Donnerstag nahm der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Fall in seine Prüfung, wobei das Urteil noch aussteht und die wirtschaftlichen Implikationen für die Branche weitreichend sein könnten.
USM hat rechtliche Schritte gegen einen Nürnberger Konkurrenten eingeleitet, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM Haller Möbel anbietet. Diese Teile sind so gestaltet, dass sie den Originalen ähneln, und der Wettbewerber bietet zudem einen Montageservice an, um komplette Möbelstücke zusammenzustellen. Hier wird die Kernfrage des Urheberschutzes berührt: Sind die USM Haller Möbel tatsächlich Werke der angewandten Kunst, die vor Nachahmungen geschützt werden sollten?
Oberlandesgericht Düsseldorf und die Herausforderungen des Urheberschutzes
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Urheberschutz verneint und lediglich Ansprüche nach Wettbewerbsrecht anerkannt. Diese Entscheidung könnte jedoch laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Koch nicht standhalten, da die Argumentation des OLG zur Verneinung des Urheberschutzes als nicht tragfähig erachtet wird. Dies deutet darauf hin, dass der BGH möglicherweise die Sache zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückweisen könnte, was zu einer grundlegenden Neubewertung des Urheberrechts in diesem Kontext führen könnte.
Europäischer Klärungsbedarf
Bereits 2023 hatte der BGH das Verfahren ausgesetzt, um europarechtliche Fragen zu klären. Der Europäische Gerichtshof stellte im Dezember 2025 fest, dass für Gegenstände der angewandten Kunst keine strengeren Anforderungen an die Originalität gelten als für andere Werke. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen wie USM besseren rechtlichen Schutz für ihre Designs erhalten, was wiederum die Wettbewerbsbedingungen in der Möbelbranche beeinflussen könnte.
Auswirkungen auf den Markt und die Investoren
Für Investoren und Unternehmen in der Möbelindustrie ist diese rechtliche Auseinandersetzung von erheblichem Interesse. Ein klarer Urheberschutz könnte nicht nur den Shareholder Value von USM steigern, sondern auch die Innovationskraft im Designsektor fördern. Gleichzeitig könnte eine unklare Rechtslage die Standortattraktivität für Unternehmen im Bereich des Möbeldesigns beeinträchtigen, was potenziell zu höheren Kosten und zusätzlicher Bürokratie führen könnte. Die Entwicklungen in diesem Verfahren sind daher mit Spannung zu beobachten, da sie weitreichende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Branche haben könnten.

