Bundesgerichtshof entscheidet über Urheberrechtsschutz für USM Haller Möbel

Urheberrechtsschutz für Designermöbel im Fokus
Am Donnerstag, den 9. November, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die mögliche Urheberrechtsfähigkeit des Möbelsystems "USM Haller" verhandeln. Die charakteristischen Merkmale wie verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungsknoten und farbige Metallplatten stehen im Mittelpunkt dieser rechtlichen Auseinandersetzung. Die zentrale Frage ist, ob diese Designmerkmale als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke gelten können.
Das Schweizer Unternehmen USM hat rechtliche Schritte gegen einen Nürnberger Konkurrenten eingeleitet, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel vertreibt, die den Originalteilen zum Verwechseln ähnlich sehen. In einem Online-Shop werden nicht nur die erforderlichen Komponenten für den Aufbau kompletter USM Haller Möbel angeboten, sondern auch ein Montageservice, der die Möbel für die Kunden zusammenbaut. USM verfolgt mit seiner Klage unter anderem das Ziel, die unrechtmäßige Nutzung ihrer Designs zu unterbinden und Schadensersatz zu fordern.
Vorgeschichte und juristische Auseinandersetzung
Bereits im Juli 2020 hatte das Landgericht Düsseldorf dem Urheberschutz für die USM-Designermöbel zugestimmt und der Klage weitgehend stattgegeben. In der zweiten Instanz jedoch, beim Oberlandesgericht Düsseldorf, wurde diese Entscheidung revidiert, und es wurden lediglich Ansprüche nach Wettbewerbsrecht anerkannt. Beide Parteien legten daraufhin Revision ein, was zur Verhandlung vor dem BGH führte.
Im Jahr 2023 hatte der BGH bereits über den Fall verhandelt, sah jedoch Klärungsbedarf bezüglich europäischer Rechtsvorschriften und setzte das Verfahren aus. Der Fall wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der im Dezember 2025 zu dem Schluss kam, dass für Gegenstände der angewandten Kunst keine strengeren Originalitätsanforderungen an den Urheberschutz gelten als für andere Werke. Die Entscheidung des BGH wird nun darüber entscheiden, ob die USM Haller Möbel die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Anleger
Die anstehende Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit im Möbelmarkt haben, insbesondere im Hinblick auf die Innovationskraft und unternehmerische Freiheit. Ein positiver Ausgang für USM könnte den Shareholder Value erhöhen und die Marktstellung des Unternehmens stärken, während eine Niederlage möglicherweise den Zugang zu Ersatzteilen für Verbraucher erleichtert, aber auch die Investitionsbereitschaft in Designinnovationen gefährden könnte.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig der rechtliche Schutz von Design und Innovation für Unternehmen ist. Investoren sollten die Entwicklungen genau beobachten, da sie die Marktlandschaft und die Wertentwicklung der beteiligten Unternehmen erheblich beeinflussen könnten.

