USM Haller im Urheberrechtsstreit: Designklassiker oder schützenswertes Kunstwerk?

Hintergrund des Rechtsstreits
Das Möbelsystem «USM Haller» hat sich als Designikone etabliert und ist sowohl bei Verbrauchern als auch bei Investoren hoch geschätzt. Im Fokus steht die Frage, ob diese Möbelstücke als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sind. Dies ist der Ausgangspunkt eines langwierigen Rechtsstreits zwischen dem Schweizer Hersteller USM und einem Konkurrenten aus Nürnberg, der am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde.
Die Argumente von USM
USM argumentiert, dass die USM Haller Möbel als kreative Werke der angewandten Kunst betrachtet werden sollten und somit einen rechtlichen Schutz gegen Nachahmungen verdienen. Der Konkurrent hingegen vertreibt Ersatz- und Erweiterungsteile, die den Originalen nachempfunden sind, und bietet darüber hinaus einen Montageservice an. Diese Praktiken werfen die Frage auf, inwieweit das Design eines Produkts als schützenswert gilt und welche Auswirkungen dies auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hat.
Vorinstanz und BGH-Entwicklung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in der Vorinstanz entschieden, dass kein Urheberschutz für die USM Haller Möbel bestehe und lediglich Ansprüche nach Wettbewerbsrecht anerkannt. Diese Entscheidung könnte jedoch laut dem Vorsitzenden Richter des BGH, Thomas Koch, möglicherweise nicht standhalten. Die Begründung des OLG, die einen Urheberschutz verneinte, scheint nicht ausreichend zu sein, was auf eine mögliche Rückweisung zur erneuten Verhandlung hindeutet.
Europarechtliche Perspektive
Der BGH hatte im Jahr 2023 das Verfahren ausgesetzt, um europarechtliche Klärungen einzuholen. Der Europäische Gerichtshof stellte im Dezember 2025 klar, dass für Gegenstände der angewandten Kunst beim Urheberschutz keine strengeren Anforderungen an die Originalität gelten als für andere Werke. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Branche haben, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Designobjekte in der EU neu definieren könnte.
Implikationen für Investoren
Die Entscheidung des BGH wird nicht nur Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmen haben, sondern auch auf den gesamten Markt für Designmöbel. Ein klarer Urheberschutz könnte den Wert von Designklassikern wie USM Haller steigern und somit den Shareholder Value positiv beeinflussen. Investoren sollten die Entwicklungen in diesem Rechtsstreit genau beobachten, da sie die Standortattraktivität für innovative Unternehmen im Bereich des Designs erheblich beeinflussen können.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, klare rechtliche Rahmenbedingungen für kreative Arbeiten zu schaffen, um Innovation und Wachstum in der Branche zu fördern.

