Besatzungslos über den Wolken: Lufthansa-Vorfall entflammt Sicherheitsdebatte
Ein bemerkenswerter Zwischenfall an Bord eines Lufthansa-Fluges von Frankfurt nach Sevilla wirft erneut Fragen der Luftfahrtsicherheit auf. In einem Untersuchungsbericht der spanischen Unfalluntersuchungsbehörde CIAIAC wird dargelegt, dass der Co-Pilot eines Airbus A321 ohnmächitg wurde, als der Kapitän auf der Toilette war.
Die heikle Situation führte dazu, dass das Flugzeug für etwa zehn Minuten ohne direkte Pilotenkontrolle flog. Die Lufthansa bestätigte lediglich ihr Wissen über den Bericht und verwies auf eigene umfassende Untersuchungen der Flugsicherheitsabteilung. Über deren Ergebnisse wurde jedoch von offizieller Seite kein weiterer Kommentar veröffentlicht. In ihrer knappen Mitteilung bat die Fluggesellschaft um Verständnis für die zurückhaltende Kommunikation.
In diesen kritischen Minuten konnte der Autopilot die Maschine stabil halten, während im Cockpit ungewöhliche Geräusche aufgezeichnet wurden, die auf einen gesundheitlichen Notfall des Co-Piloten hindeuteten. Trotz mehrerer Eingabeversuche des Türöffnungscodes durch den zurückkehrenden Kapitän, blieb die Cockpittür geschlossen, bis eine Notfallprozedur angewendet wurde.
Unmittelbar vor der automatischen Türöffnung gelang es dem Co-Piloten, dank eines kurzen Moments der Bewusstheit, das Cockpit manuell zu entriegeln. Angesichts der auffälligen Symptome des Co-Piloten entschied sich der Kapitän für eine Umleitung nach Madrid, wo die Maschine sicher landete.
Ein mitreisender Arzt leistete noch an Bord erste Hilfe, bevor der Pilot medizinisch weiter versorgt wurde. Der Vorfall bringt eine altbekannte Sicherheitsfrage wieder in den Vordergrund: Sollten die Cockpits der Flugzeuge erneut dauerhaft mit zwei Personen besetzt sein, um derartige Risiken zu minimieren?
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird im Bericht gedrängt, die Fluggesellschaften zur Neubeurteilung ihrer Sicherheitsrichtlinien zu bewegen, um sicherzustellen, dass bei Abwesenheit eines Piloten stets eine zweite befugte Person im Cockpit anwesend ist.