Berliner Raser bleiben nach Mordurteil in U-Haft

28. Februar 2017, 15:10 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Trotz angekündigter Revision bleiben die beiden verurteilten Berliner Autoraser weiter in Untersuchungshaft. Die 28 und 25 Jahre alten Männer kommen bis zur Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht auf freien Fuß.

Das sagte die Sprecherin des Landgerichts für Strafsachen, Lisa Jani, am Dienstag. Sie sitzen demnach in der Justizvollzugsanstalt Moabit ein.

Die beiden Männer waren am Montag für ihr Rennen am Ku'damm, bei dem ein Unbeteiligter zu Tode gekommen war, vom Berliner Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es war bundesweit der erste Fall, in dem Raser des Mordes schuldig gesprochen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Nach ihrer Argumentation ist der Vorsatz zur Teilnahme an einem Rennen nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen.

Manche Experten hoffen, dass das Urteil in der Szene abschreckende Wirkung zeigt und sich weniger Leute auf Rennen einlassen. Das Signal, dass im Falle eines schweren Unfalls auch lebenslange Freiheitsstrafen folgen können, sei entscheidend, sagte der Leiter der Unfallforschung der Versicherer, Siegfried Brockmann, der Deutschen Presse-Agentur. «Ich glaube, das muss Auswirkungen haben.» Dass der Rechtsstaat derart Flagge zeige, sei überfällig gewesen, betonte Brockmann.

Etwas skeptischer zeigte sich die Schweizer Verkehrspsychologin Jacqueline Bächli-Biétry im Deutschlandfunk. Sie hatte auch im Prozess zum Thema Raser ausgesagt. Strafandrohungen verhinderten in der Regel keine Straftaten, sagte sie. Sie könne sich aber vorstellen, dass das Urteil in Verbindung mit mehr Kontrollen ein Zeichen setze.

Bächli-Biétry schlug vor, in Deutschland über Tempo-Limits auch auf Autobahnen sowie Hürden beim Zugang zu hochmotorisierten Autos nachzudenken. Es sei Teil des Problems, dass junge Leute mit wenig Geld solche Autos zum Beispiel leasen könnten, sagte Bächli-Biétry. 

Prozesse / Kriminalität / Verkehr / Berlin
28.02.2017 · 15:10 Uhr
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