Berliner Autoverbots-Initiative erhält grünes Licht: Gericht öffnet Weg für Volksbegehren
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat der Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" die Zügel in die Hand gegeben, ihr Vorhaben für ein weitreichendes Autoverbot in der Hauptstadt weiterzuverfolgen. Mit der Erklärung der Zulässigkeit des Antrags zur Einleitung des Volksbegehrens hat das Gericht der Einschätzung des Berliner Senats eine Absage erteilt.
Der Senat hatte zuvor Bedenken geäußert, dass das im Gesetzentwurf formulierte Ziel der Initiative verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen könnte. Bereits 2022 hatte er die verfassungsrechtliche Überprüfung durch die Richter angefordert, um die Zulässigkeit eines derartigen Volksentscheids zu klären.
Im Detail plant die Initiative, dass nach einer vierjährigen Übergangsfrist nahezu sämtliche Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu "autoreduzierten Straßen" erklärt werden, ausgenommen sind nur die Bundesstraßen. Private Pkw-Nutzung soll pro Person lediglich bis zu zwölf Mal jährlich erlaubt sein. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Einsatzkräfte sowie den Wirtschaftsverkehr soll es Ausnahmen geben.
Die Entscheidung des Gerichts, dass der Entwurf im Einklang mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz und dem Bundesrecht steht, verschafft der Initiative erheblichen Rückenwind. Sie ist nun befugt, die nächste Phase des Volksbegehrens einzuleiten, wobei innerhalb von vier Monaten Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden müssen – aktuell rund 170.000 Menschen.
Sollte dieses Vorhaben gelingen, käme es zu einem Volksentscheid, bei dem der Gesetzentwurf zur Abstimmung stünde. Das neue Gesetz würde in Kraft treten, sofern eine Mehrheit der Wählenden sowie mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zusagt.
Im Sommer 2021 hatte die Initiative bereits in der ersten Phase des Volksbegehrens mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt, erforderliche waren seinerzeit 20.000 Stimmen. Der Prozess geriet damals ins Stocken, weil der Senat das Verfassungsgericht anrief. Jetzt kann die Initiative neue Fahrt aufnehmen.

