Bekämpfung von Scheinvaterschaften in Deutschland: Regierung beschließt neues Gesetz
Die Bundesregierung zeigt Entschlossenheit, kriminellen Machenschaften mit missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen das Handwerk zu legen. Ein neuer Gesetzentwurf, der kürzlich im Kabinett verabschiedet wurde, sieht vor, dass künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, wenn ein Deutscher oder jemand mit langfristigem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für Kinder ausländischer Frauen anerkennt, deren Mütter selbst kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen. Diese Zustimmung soll von den Betroffenen beantragt werden müssen, um die Mitwirkung der Beteiligten sicherzustellen.
Wird später bekannt, dass falsche Informationen gezielt angegeben wurden, behält sich die Behörde das Recht vor, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterstreicht die Bedeutung dieses Gesetzes, indem er Fälle wie den eines Deutschen in Nigeria erwähnt, der 24 Kinder anerkannt hat, um Aufenthaltsrechte zu erwirken. Ziel sei, diesen Missbrauch künftig strafbar zu machen.
Bereits im Jahr 2021 fanden Razzien in mehreren Bundesländern statt, die eine Schleuserbande ans Licht brachten, die Vietnamesen auf illegalem Wege nach Deutschland brachte und falsche Vaterschaftsanerkennungen vermittelte. Diese Betrugsmasche dient dazu, Müttern und ihren Kindern Aufenthaltsrechte und Zugang zu Sozialleistungen zu verschaffen, oft ohne ganzheitliche Verantwortung zu übernehmen.
Seit 2008 gab es mehrere gesetzgeberische Versuche, dem Problem Einhalt zu gebieten. Frühere Reformen erwiesen sich jedoch als unzureichend. Die aktuelle Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass binationale Paare, die den Verdacht auf Missbrauch nicht erfüllen, nicht unnötig belastet werden. Der aktuelle Entwurf sieht Ausnahmen für Paare vor, die einen gemeinsamen Lebenssitz haben oder nach der Geburt des Kindes heiraten.
Trotz der geplanten Reformen gibt es auch Kritik. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften bemängelt, dass Vaterschaftsanerkennungen zu einem Verwaltungsakt degradiert werden und sieht die Gefahr der Überlastung der Behörden. Filiz Polat und Helge Limburg von der Grünen-Bundestagsfraktion betrachten das vorgeschlagene Vorgehen als unverhältnismäßig angesichts der geringen Zahl tatsächlicher Missbrauchsfälle im Vergleich zu den administrativen Anforderungen, die jährlich anfallen würden.

