Behördenpanne bewahrt Volkswagen vor Millionenbußgeld
Der Volkswagen-Konzern entgeht einem massiven Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover einen entscheidenden Fehler beging: der eigenhändigen Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts fehlte es bei der Einlegung der Beschwerde. Dieser fauxpas wurde von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt, nachdem das niedersächsische Politikjournal «Rundblick» die Geschichte publik machte.
Die Entlastung von VW geschieht inmitten vieler Querelen rund um Datenschutzverletzungen im Zuge des Dieselskandals. Im Zentrum der Vorwürfe steht die unzureichende Information von VW-Mitarbeitern über die Weitergabe ihrer Daten an den US-Aufseher Larry Thompson, die infolge des Dieselskandals erfolgte. Hierbei sah sich VW mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen zu haben.
Das Landgericht Hannover entschied Ende Februar zugunsten des Automobilriesen, doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Diese wurde nun aufgrund der formalen Unvollständigkeit zurückgezogen. Offen bleibt, wie das Oberlandesgericht, vor das der Fall nicht kommt, entschieden hätte.
Die CDU-Opposition im niedersächsischen Landtag zeigt sich entrüstet über den Fehler, der dem Land finanzielle Verluste zufügen könnte, und plant, die Angelegenheit im Rechtsausschuss zu beleuchten. Trotz des Entkommens vom Bußgeld konnte VW seine Position gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge nicht vollständig verteidigen.
Zwei von fünf Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten wurden aufgehoben, während die entscheidende Verwarnung bestehen blieb. Diese Thematik könnte noch das Oberverwaltungsgericht beschäftigen.
Der VW-Diesel-Skandal, der 2015 in den USA seinen Anfang nahm, hat den Wolfsburger Konzern in rechtliche und finanzielle Tiefen gestürzt – der Preis: über 32 Milliarden Euro. Die jüngste Entlastung beim Bußgeld bringt also zumindest zeitweise eine kurze Atempause in einem anhaltenden Rechtsstreit.