
Der Volkswagen-Konzern entgeht einem massiven Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover einen entscheidenden Fehler beging: der eigenhändigen Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts fehlte es bei der Einlegung der Beschwerde. Dieser fauxpas wurde von einem ...