Bedenken um Chinas KI DeepSeek: Sicherheitsrisiko und Datenschutzalarm
Die Sicherheitsbedenken rund um die chinesische Künstliche Intelligenz DeepSeek werden zunehmend intensiver. Die Sorge über mögliche Risiken ist sicherheitsrelevanten Behörden und Cybersicherheitsfachleuten dabei durchaus berechtigt und vielfältiger Natur.
Im Mittelpunkt stehen dabei die umfassende Speicherung von Nutzerdaten, die potenzielle Manipulierbarkeit der Software zu kriminellen Zwecken sowie die mögliche Einflussnahme des chinesischen Überwachungsapparats. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht in den vom Anbieter selbst angegebenen Methoden zur Erfassung von Tastatureingabemustern erhebliche Risiken.
Solche Daten werden genutzt, um mit Hilfe von KI Nutzerprofile zu erstellen und diese wieder zu erkennen. Insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen wird diese Praxis als höchst bedenklich eingestuft.
Hinzu kommt die gesetzliche Pflicht von DeepSeek, sämtliche Daten auf dem Territorium Chinas zu speichern. Nach dem chinesischen Geheimdienstgesetz, das eine Pflicht zur Zusammenarbeit von Bevölkerung und Organisationen mit den Sicherheitsbehörden enthält, könnten diese Daten theoretisch ohne größere Hindernisse von Spionageabteilungen abgerufen werden.
Mehrere China-Experten sehen hierin ein Zugriffsrecht auf alle in China gespeicherten Daten. Gleichzeitig bereitet der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz ein Prüfverfahren gegen DeepSeek vor. Mehrere Datenschutzbehörden innerhalb Deutschlands sollen dabei parallel tätig werden.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung erfordert von Unternehmen ohne EU-Niederlassung die Benennung eines gesetzlichen Vertreters in der EU, eine Maßnahme, die bislang von DeepSeek offenbar vernachlässigt wurde. Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu diesen Themen beantwortete DeepSeek bisher nicht.