Bahnbrechender Prozess: Cum-Cum-Banker erstmals vor Gericht
In einem bedeutenden rechtlichen Schritt hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Anklage gegen fünf frühere Führungskräfte der Deutschen Pfandbriefbank im Zusammenhang mit Cum-Cum-Aktiengeschäften zugelassen. Diese Art von Geschäften, die dem deutschen Fiskus einen Schaden von geschätzten 40 Millionen Euro beschert haben sollen, steht nun im Fokus eines noch nicht terminierten Strafprozesses vor dem Landgericht Wiesbaden.
Cum-Cum-Transaktionen werden oft als Verwandte der berüchtigten Cum-Ex-Deals betrachtet, die in der Vergangenheit erhebliche Summen in Milliardenhöhe den Staatskassen entzogen haben. Während prominente Cum-Ex-Akteure teilweise bereits verurteilt wurden, darunter die Schlüsselperson Hanno Berger, repräsentiert der bevorstehende Cum-Cum-Prozess ein legales Erstlingswerk in Deutschland.
Der Finanzexperte Christoph Spengel aus Mannheim beziffert den nationalen Schaden durch solche Cum-Cum-Geschäfte auf rund 28,5 Milliarden Euro, von denen nur ein Bruchteil je zurückgeholt wurde. Bei diesen Transaktionen verschafften sich Banken für ausländische Aktienbesitzer illegale Steuervorteile, um bestehende Regelungen im deutschen Steuerrecht zu umgehen, die sich inländische Aktionäre erstatten lassen konnten, ausländische hingegen nicht.
Bereits im Februar 2024 hatte das Landgericht Wiesbaden die Anklage abgelehnt. Erst die Beschwerde machte den Weg frei für die gerichtliche Untersuchung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat festgestellt, dass 54 Banken an diesen Geschäften beteiligt waren, wobei die daraus resultierenden Rückforderungsbelastungen auf über 4,6 Milliarden Euro geschätzt werden.
Der aktuelle Rechtsfall hat Signalwirkung und könnte weitere Anklagen nach sich ziehen. Die ursprüngliche Deutsche Pfandbriefbank existiert nicht mehr in ihrer damaligen Form. Teile wurden in die pbb Deutsche Pfandbriefbank umfirmiert, deren Sprecher betont, mit den damaligen Transaktionen nichts mehr zu tun zu haben.