Arbeitgeber fordern klare Regeln für Warnstreiks: "Maximal ein bis zwei Stunden"
In der jüngsten Debatte über die Regelung von Warnstreiks haben die deutschen Arbeitgeberverbände eine Begrenzung der Streikdauer gefordert. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die Notwendigkeit verbindlicher Spielregeln im Arbeitskampf, um Verlässlichkeit und Berechenbarkeit zu gewährleisten. Zwar wolle niemand das Streikrecht beschneiden, jedoch plädierte Kampeter für eine Gesetzesinitiative, die klare Regelungen zum Arbeitskampf mit sich bringt.
Auch in der "Bild"-Zeitung sprach er sich für Fairnessregeln bei Streiks aus. Besonderer Fokus liegt laut Kampeter auf der zeitlichen Begrenzung von Warnstreiks. Diese sollten auf maximal ein bis zwei Stunden beschränkt werden, um als verhandlungsbegleitende Maßnahmen zu fungieren. Zudem sei die zunehmende Politisierung von Streiks kritisch zu betrachten, da politisch motivierte Arbeitsniederlegungen unzulässig seien.
Die Arbeitgeber fordern ferner gesetzliche Klarstellungen der zulässigen Arbeitskampfmittel, wie Streik und Aussperrung. Zudem soll eine Ankündigungsfrist von mindestens 60 Stunden für Arbeitskampfmaßnahmen eingeführt werden, um ungewollte Auswirkungen auf die Bevölkerung zu vermeiden. Dies soll eine Ausuferung des Streikgeschehens verhindern.
Kritik an diesen Forderungen kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, betonte, dass Beschäftigte nicht aus freien Stücken streiken, sondern auf unwürdige Angebote der Arbeitgeber reagieren. Sie warnte davor, das Streikrecht einzuschränken und forderte eine Verhandlungskultur auf Augenhöhe. Für sie ist der Streik ein demokratisches Grundrecht, das nicht eingeschränkt werden darf, zudem entstehe die größte Fairness durch angemessene Löhne und Tarifabschlüsse.

