Apple öffnet seine iPhones für alternative App-Marktplätze und Bezahlmethoden

Der iPhone-Hersteller Apple reagiert auf die neuen rechtlichen Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) der EU und ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern in der Europäischen Union die Installation von Anwendungen aus alternativen App-Marktplätzen. Bisher konnten iPhone-Besitzer nur Apps aus dem hauseigenen App Store von Apple herunterladen. Mit der neuesten Betriebssystemversion iOS 17.4 ist es nun möglich, auch alternative App-Marktplätze zu verwenden.

Gleichzeitig erlaubt Apple nun auch konkurrierende Bezahlmethoden und alternative Technologien für Webbrowser, die bislang aus Sicherheitsgründen nicht gestattet waren. Nutzerinnen und Nutzer können somit ihren Standard-Browser frei festlegen und auch selbst bestimmen, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig genutzt werden soll.

Allerdings behält Apple weiterhin teilweise die Kontrolle über die Installation von Anwendungen, die außerhalb des App Stores stattfinden. Nutzerinnen und Nutzer sind darauf angewiesen, beglaubigte Marktplätze zu verwenden, die von Apple autorisiert sind. Dies dient der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer, um Risiken im Hinblick auf Schadsoftware und andere Sicherheitsbedrohungen zu minimieren.

Die Einführung dieser Neuerungen ermöglicht es Apple auch, sämtliche Apps auf bekannte Schadsoftware und Sicherheitsbedrohungen automatisiert zu überprüfen. Allerdings werden die damit verbundenen Geschäftspraktiken oder Inhalte der Apps nicht überprüft.

Apple reagierte mit diesen Anpassungen auch auf die Vorwürfe der EU-Kommission bezüglich eines Monopols. Mit den neuen Maßnahmen möchte das Unternehmen sicherstellen, dass auch Wettbewerber wie Google Chrome, Firefox oder Microsoft Edge auf dem iPhone genutzt werden können, sowohl als Standard-Browser, als auch durch die Nutzung ihrer eigenen 'Web-Engines'.

Auch das bisherige Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mittels NFC-Funktion fällt in der EU weg. Nutzerinnen und Nutzer können nun selbst entscheiden, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig genutzt werden soll.

Allerdings zeigt Apple nur wenig Entgegenkommen bei den Umsatzbeteiligungen für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe. Die bisherigen Provisionen von 15 Prozent und 30 Prozent für Entwickler wurden auf 10 Prozent und 17 Prozent gesenkt. Wenn Entwickler die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, werden zusätzliche drei Prozent fällig. Als Zugeständnis können Entwickler nun auch alternative Zahlungsdienstleister in ihrer App verwenden oder Nutzer auf eine Website verlinken, um Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple abzuwickeln.

Zudem führt Apple eine 'Kern-Technologie-Gebühr' für Apps ein, die häufig installiert werden. Diese Gebühr beträgt für jede erste jährliche Installation über einer Schwelle von einer Million 50 Euro-Cent. Apple geht jedoch davon aus, dass weniger als ein Prozent der Entwickler diese Gebühr für ihre EU-Apps zahlen müssen.

Insgesamt erfüllt Apple mit diesen Neuerungen die Anforderungen des EU-Gesetzes über Digitale Märkte und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern in der Europäischen Union künftig mehr Auswahlmöglichkeiten und Freiheiten bei der Nutzung ihrer iPhones. (eulerpool-AFX)

Technology
[Eulerpool News] · 25.01.2024 · 21:56 Uhr
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