Apple erweitert iPhone-Funktionen: EU-Nutzer können alternative App-Marktplätze nutzen

Apple hat angekündigt, dass Nutzerinnen und Nutzer von iPhones in der Europäischen Union zukünftig nicht nur Anwendungen aus dem App Store des Unternehmens herunterladen können, sondern auch alternative App-Marktplätze verwenden dürfen. Dies teilte Apple am Donnerstag in Cupertino mit.

Darüber hinaus ermöglicht Apple nun auch konkurrierende Bezahlmethoden und alternative Technologien für Webbrowser, die bisher aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht erlaubt waren. Um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können, ist jedoch die Installation der neuesten Betriebssystemversion iOS 17.4 erforderlich.

Diese Änderungen von Apple sind eine Reaktion auf die rechtlichen Vorgaben des neuen EU-Gesetzes über Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA). Laut diesem Gesetz müssen große und dominante Anbieter, auch als "Gatekeeper" bezeichnet, App-Stores anderer Anbieter zulassen. Bislang war es auf iPhones nur möglich, Apps aus dem eigenen App Store des Unternehmens herunterzuladen.

Trotzdem behält Apple auch weiterhin teilweise die Kontrolle über die Installation von Anwendungen, selbst wenn diese außerhalb des eigenen App Stores stattfindet. Die Apps können nicht wie beim Google-System Android einfach über den Browser heruntergeladen und auf eigenes Risiko installiert werden. Stattdessen müssen die Kunden "beglaubigte" Marktplätze verwenden. Dabei handelt es sich um iPhone-Anwendungen, die von Apple autorisiert wurden, wiederum andere Apps zu installieren.

Laut Apple-Topmanager Phil Schiller, der sich in einem Gespräch mit der dpa äußerte, bestehen Risiken bei einer direkten Installation. "Wenn jede beliebige Website Apps auf das Gerät herunterladen kann, stellt dies eine große Gefahr für die Sicherheit und den Datenschutz der Nutzer dar", erklärte Schiller. Mit dem nun eingeführten Beglaubigungsprozess erfüllt Apple die Anforderungen des EU-Gesetzes über Digitale Märkte. Dennoch sind die Nutzer in Europa aufgrund der durch das DMA erzwungenen Maßnahmen einem höheren Risiko ausgesetzt als Anwender außerhalb der EU.

Mit den aktuellen Änderungen ist Apple in der Lage, auch bei den alternativen Marktplätzen sämtliche Apps automatisiert auf bekannte Schadsoftware und andere Sicherheitsbedrohungen zu überprüfen. Nicht überprüft werden jedoch die Geschäftspraktiken, die mit den Apps verbunden sind, oder die darin gezeigten Inhalte.

Parallel zu den Anpassungen bei den App-Stores führt Apple weitere Änderungen ein, um Vorwürfen einer Monopolstellung seitens der EU entgegenzuwirken. Europäische Nutzerinnen und Nutzer können nun den Standard-Browser auf ihrem iPhone frei wählen. Bisher öffnete der Apple-Browser Safari automatisch alle Web-Links. Zukünftig kann diese Aufgabe auch von Browsern wie Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Brave, Opera oder DuckDuckGo übernommen werden. Die Wettbewerber werden außerdem nicht mehr dazu gezwungen, die von Apple bevorzugte Technik "WebKit" zur Darstellung von Webseiten in ihren Apps zu verwenden, sondern dürfen ihre eigenen "Web-Engines" nutzen.

Auch das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem iPhone entfällt in der EU. Bisher konnte nur der hauseigene Bezahldienst Apple Pay die NFC-Funktion (Near Field Communication) des iPhones nutzen, um eine Bezahlung an der Supermarktkasse oder anderen Bezahlterminals vorzunehmen. Künftig können die Anwender selbst festlegen, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig gestartet werden soll.

Lediglich bei der umstrittenen Umsatzbeteiligung für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe zeigt Apple nur wenig Entgegenkommen. Bisher verlangte Apple von kleineren Entwicklern und bei Langfrist-Abos eine Umsatzbeteiligung von 15 Prozent. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million US-Dollar im Jahr mussten sogar 30 Prozent abführen. Nun werden diese Provisionen auf 10 Prozent und 17 Prozent gesenkt. Wenn die Entwickler die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, fallen zusätzlich drei Prozent an. Als Zugeständnis gegenüber der EU erlaubt Apple den Entwicklern nun die Verwendung eines alternativen Zahlungsdienstleisters in ihrer App oder die Weiterleitung der Nutzer auf eine Website, um Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple zu verarbeiten.

Zusätzlich wird eine "Kern-Technologie-Gebühr" für Apps eingeführt, die sehr häufig installiert werden. Für jede erste jährliche Installation über einer Schwelle von einer Million fällt eine Gebühr von 50 Euro-Cent an. Laut Apple müssen zukünftig voraussichtlich weniger als ein Prozent der Entwickler diese Gebühr für ihre EU-Apps zahlen. (eulerpool-AFX)

Technology
[Eulerpool News] · 25.01.2024 · 23:57 Uhr
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