Anonyme Steueranzeigen: Bundesfinanzhof stärkt Vertraulichkeit
Steuerzahler, die unberechtigt der Steuerhinterziehung bezichtigt werden, müssen weiterhin ohne Aussicht auf Aufklärung bezüglich ihrer anonymen Denunzianten auskommen. Wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs verdeutlicht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen.
Dies bleibt unverändert bestehen, selbst angesichts datenschutzrechtlicher Ansprüche auf persönliche Daten. Ein konkreter Fall, der vor Gericht behandelt wurde, betraf eine ostdeutsche Gastronomin. Eine anonyme Anzeige führte zur Überprüfung ihrer Geschäftsbücher durch das Finanzamt, welche keine Unregelmäßigkeiten aufwies.
Trotz dieser Entlastung versuchte die Wirtin herauszufinden, wer hinter der falschen Anschuldigung steckte und forderte Einsicht in die anonyme Anzeige. Sowohl das zuständige Finanzamt als auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg lehnten diese Forderung ab. Auch der IX. Senat des Bundesfinanzhofs entschied im Einklang damit. Der Senat bestätigte zwar den grundsätzlichen Anspruch auf Auskunft bezüglich persönlicher Daten, stellte jedoch klar, dass dieser Anspruch begrenzt ist. Das Geheimhaltungsinteresse der Finanzbehörden und der Schutz der Identität der Anzeigenerstatter überwiegen in solchen Fällen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

