
Steuerzahler, die unberechtigt der Steuerhinterziehung bezichtigt werden, müssen weiterhin ohne Aussicht auf Aufklärung bezüglich ihrer anonymen Denunzianten auskommen. Wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs verdeutlicht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen.
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