Air France und Airbus erneut vor Gericht: Berufungsverfahren wird fortgesetzt
Mehr als 16 Jahre nach dem tragischen Absturz eines Air-France-Flugs über dem Atlantik, kehren die Schatten der Vergangenheit zurück. Die renommierte Airline und der angesehene Hersteller Airbus sehen sich aufgrund von Vorwürfen der fahrlässigen Tötung erneut vor einer juristischen Herausforderung. Ein Berufungsgericht in Paris widmet sich ab Montag dem Fall neu. Beiden Unternehmen, die jegliche Verantwortung für den katastrophalen Vorfall von sich weisen, drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 225.000 Euro.
Der verhängnisvolle Flug AF 447, ein Airbus A330 auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris, verschwand am 1. Juni 2009 inmitten einer tobenden Unwetterfront von den Radarschirmen und stürzte in den Atlantik. Alle 228 Passagiere kamen ums Leben, einschließlich 28 deutscher Staatsangehöriger. Erst zwei Jahre später, im Mai 2011, konnten die letzten Leichen und der zentrale Flugdatenschreiber aus tiefen Gewässern geborgen werden, und die Ungewissheit über die Absturzursache begann sich zu lichten.
In einem ersten Verfahren hatten die Richter Air France und Airbus vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zwar hätten beide Unternehmen in der Vergangenheit laut Gerichtsurteil fahrlässiges Verhalten erkennen lassen, jedoch sei kein direkter Zusammenhang zu dem Unglück belegbar gewesen. Die Entscheidung, die eine Berufung der Staatsanwaltschaft nach sich zog, wird nun unter gerichtlicher Akribie auf den Prüfstand gestellt.

