Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

München (dpa) - Die Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern beim geplanten Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ausnahmen dürfe es nicht geben, auch nicht für Ärzte, sagte Vizepräsident Max Kaplan im Gespräch mit der dpa. Die Aufgabe des Arztes sei es, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Er kritisiert, dass nach dem neuen Entwurf des Justizministeriums «nahe stehende Personen» bei Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ausgehen sollen. Hier gehe der Gesetzgeber zu weit, sagt Kaplan.

Medizin / Sterbehilfe / Justiz
08.08.2012 · 04:42 Uhr
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