Neues Urteil: Lebensversicherungen dürfen Zahlungen weiter kürzen

Es ist eine schlechte Nachricht für Lebensversicherungskunden: Der Bund der Versicherten ist mit einer Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Die Verbraucherschützer wollten gegen eine Kürzung der Überschussbeteiligungen vorgehen. Diese führt dazu, dass Versicherer einen Großteil ihrer Kursgewinne einbehalten können. Die Folge sind geringere Auszahlungen an Versicherte.

  • Der Bund der Versicherten (BdV) erreicht vorerst keinen Stopp der Kürzungen bei den sogenannten Überschussbeteiligungen für Lebensversicherungskunden.
  • Doch die Verbraucherschützer wollen weiter gegen die Regelung kämpfen, die Kunden massiv benachteiligt.
  • Auch unabhängig vom aktuellen Urteil hat die Lebensversicherung an Attraktivität eingebüßt, weshalb Interessierte andere Möglichkeiten zur Vorsorge in Betracht ziehen sollten.

Mit einem Urteil zur Lebensversicherung hat das Landgericht Düsseldorf gestern vorerst gegen die Belange von Lebensversicherungskunden entschieden (Az. 9 S 46/16). Das Gericht hat eine Berufung der Verbraucherschützer abgelehnt, nachdem der Bund bereits vor dem Amtsgericht Düsseldorf gescheitert ist (Az. 50 C 356/16).

Inhalt der Klage: Die zur ERGO-Gruppe gehörende Victoria Lebensversicherung hat die Überschussbeteiligung für ihre Versicherungskunden gekürzt. Dadurch erhalten Versicherte, die ihren Vertrag kündigen oder regulär ausgezahlt bekommen, weniger Geld von der Lebensversicherung. Grundlage des Vorgehens der Victoria Lebensversicherung ist das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz. Dieses war bereits vor seiner Einführung 2014 höchst umstritten.

Lebensversicherung: Warum werden die Überschüsse gekürzt?​

Die Neuregelung zu den Überschussbeteiligungen wurde vor allem umgesetzt, um finanzschwache Lebensversicherer in der Niedrigzinsphase zu unterstützen. Lebensversicherungskunden, die jetzt oder in den nächsten Jahren das Ende ihrer Vertragslaufzeit erreichen, haben überwiegend hochverzinste Verträge. Die garantierte Verzinsung liegt bei diesen Policen jedoch häufig über den Erträgen, welche die Gesellschaften heute an den Kapitalmärkten erwirtschaften können. Müssen die Kunden zusätzlich an den Überschüssen beteiligt werden, würde dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen.

Allerdings geht es für die Kunden dabei auch um eine Menge Geld. Abhängig von der Höhe der Versicherungssumme entstehen für Versicherte Verluste von bis zu 10.000 Euro, wenn der Lebensversicherer die Überschüsse kürzt. Aus diesem Grund will der Bund der Versicherten nicht aufgeben.

Was planen die Verbraucherschützer als nächsten Schritt?

Nach der jetzigen Entscheidung kann der Bund der Versicherten die Klage in der nächsten Instanz vor den Bundesgerichtshof bringen. Selbst eine Niederlage dort würde noch nicht das Ende der Auseinandersetzung bedeuten. Denn die Verbraucherschützer schätzen das Gesetz, das die Kürzung der Überschussbeteiligung ermöglicht, als verfassungswidrig ein.

Daher baut BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein in einer Mitteilung darauf, "dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt." Das Ziel des Gesetzes ist zudem verfehlt. So sehen die Verbraucherschützer "weder eine nachhaltige Stabilisierung der Lebensversicherer, noch nachhaltig sinkende Abschlusskosten oder erhöhte Kostentransparenz."

Das Gesetz soll im nächsten Jahr evaluiert werden. Der Bund der Versicherten betrachtet es jedoch bereits jetzt in den wesentlichen Punkten als gescheitert.

Lohnt eine Lebensversicherung noch?

Die Niedrigzinsphase beeinträchtigt nicht nur Lebensversicherungskunden mit alten Verträgen. Viele Experten raten inzwischen von klassischen Produkten mit fester Verzinsung ab, da diese nur noch bis zu 0,9 Prozent umfasst. Auch manche Versicherer reagieren und verabschieden sich von der klassischen Lebensversicherung. Wer für das Alter vorsorgen möchte, sollte stattdessen auf andere Vorsorgeprodukte zurückgreifen. Dazu gibt es sowohl Angebote mit als auch ohne staatliche Förderung.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 14.07.2017 · 10:42 Uhr
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