Gericht weist «Ossi»-Klage ab
15. April 2010, 14:19 Uhr · Quelle: dpa
Stuttgart (dpa) - Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: «Ossis» sind kein eigener Volksstamm. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam. Der Arbeitgeber hatte ihr die Bewerbung zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf das Wort Ossi und daneben ein Minuszeichen notiert. Das könne zwar als diskriminierend verstanden werden, so das Gericht. Es sei aber kein Fall der gesetzlich verbotenen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.

